Sehr geehrter Herr,
"Die Klage eines Chatroom-Betreibers, der einem Chatter ein virtuelles Hausverbot erteilen wollte, wurde heute abgelehnt. Das Landgericht Bonn hat in folgendem Urteil (http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_2.htm)
Kollege Strömer (= www.netlaw.de) hat diese (und einige andere Entscheidungen) von mir bekommen.
Er hat die IMHO beste Volltext-Datenbank zum zum Internetrecht.
Der heise-Ticker hat wohl von www.netlaw.de abgeschrieben und Sie vom heise-Ticker.
Soweit alles o.k. spricht nichts dagegen!
Nachdem die Akademie seit dem 09 Dezember ihren News-Ticker nicht mehr aktualisiert hat, haben wir z.Zt.(!) den wohl in der Summe aktuellsten news-ticker zum Internetrecht. (Macht viel Arbeit und Kosten; aber auch Spaß.)
<lösch>
Das steht so im SELFHTML-Newsticker, dessen Redaktion ich mal so übernommen habe.
Siehe oben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de