Hallo David,
Müßte man nicht (zumindest nach Freiherrenlogik)sämtliche Suchmaschinen abmahnen, die den Link auf den FTP-Explorer in
ihrer Datenbank führen und ihn als Suchergebnis für den
Suchbegriff "Explorer" ausgeben?
Selbstverstaendlich muessen Robots eine Markenrecherche durchfuehren, bevor sie von irgendeiner Webseite irgendein Wort an die heimische Datenbank uebermitteln. Und wenn irgendein Wort auf irgendeiner beliebigen Webseite im deutschen Markenregister eingetragen ist, muss der Robot das Wort auslassen und stattdessen schon mal das Begleitschreiben fuer die Abmahnung generieren. Das ist doch klar - ich hab nur die Nummer der RFC vergessen, in der das steht. Dass einige der heutigen Suchrobots diesem geforderten Standard immer noch nicht entsprechen, ist wirklich bedauerlich... ;-)
Macht sich also als Konsequenz daraus der Betreiber einer
Suchmaschine möglicherweise strafbar, wenn er nicht sämtliche
Einträge auf Markenschutzverletzungen überprüft?
Wahrscheinlich macht sich der strafbar, der es zugelassen hat, dass so ein Robot seine Seiten besucht. Wenn du verstehen willst, welches Spiel hier gespielt willst, musst du naemlich immer eine unerwartete Ecke weiter denken als der gesunde Menschenverstand ;-)
viele Gruesse
Stefan Muenz