Hallo Wolfgang, halo ForumerInnen,
hab ich das bisher falsch verstanden(?), oder ist es nicht die Aufgabe des "Auftraggebers", einen moeglichen Vertoss zu finden, und diesen dann dem Anwalt zu uebergeben, und die Anwaltskosten "nur" die Ueberpruefung des "Tatbestandes" und die weitere Arbeit des Anwaltes umfassen? Steckt da wirklich auch das aufspuehren drin?
Gruss Wilm