Hi,
hab ich das bisher falsch verstanden(?), oder ist es nicht die Aufgabe des "Auftraggebers", einen moeglichen Vertoss zu finden, und diesen dann dem Anwalt zu uebergeben, und die Anwaltskosten "nur" die Ueberpruefung des "Tatbestandes" und die weitere Arbeit des Anwaltes umfassen? Steckt da wirklich auch das aufspuehren drin?
offiziell und nach Recht muss der Markeninhaber es selbst feststellen und
kann dann den Anwalt in Kenntnis davon setzen indem er ihn den Auftrag gibt dagegen
vorzugehen.
Aber was nutzt das, wenn der Anwalt schon vorher Blanko-Antraege dafuer hat?
Nicht das ich behaupten will, dass dies hier unbedingt der Fall sein muss....
Aber bei jemand, der schon von einem Gericht als Serienabmahner geoutet wurde,
koennte man vermuten das sowas durchaus moeglich sein koennte, oder?
Eigentlich ist das garnicht mal so dumm (nur moralisch verwerflich, aber wen juckts?):
Hat man Markenrechte und ist nicht sonderlich bekannt, koennte man
man einen Anwalt nehmen, der dann Blanko-Auftraege zur Abmahnung erhaelt.
Was passiert: Der Anwalt sorgt dafuer, das das Netz schnell von unliebigen
Seiten gereinigt wird und der Firmenname wird bekannter.
Aerger hat man selbst keinen grossen, weil man ja als Firma auch alles
an den Anwalt weiterleitet; Dieser ist dann der alleinige Buhmann, was aber
(-bei entsprechender Gewissenlosigkeit-) auch nur gutes Marketing fuer den ist.
Das einzige was die Firma machen muss ist die Klappe zu halten, oder
vom jeweiligen Anwalt vorgeschlagene Statements abzugeben.
Ob letzlich vor einem Gericht alles niedergeschlagen wird, ist egal; Wenn es bis zum prozessbeginn, bzw.
zur letzten Instanz moeglichst bekannt geworden ist, ist der Zweck erfuellt.
Die paar Peanuts die man dann bei dem Verlust des Prozesses zahlen
muss haben die Leute vorher finanziert, die die Abmahnung widerspruchsfrei bezahlten.
Mit etwas Skrupellosigkeit bei mindestens 2 Parteien ist das ganze also
fuer einen nicht nur profitabel, sondern fuer beide sehr werbewirksam.
Und wenn ich betrachte wieviel Geld uebliche Werbung kostet ....
Das fatale: Selbst eine Gesetzesaenderung bringt da nicht viel, wenn sie nur klarstellt, was
erlaubt ist und was nicht. Abmahnen kann man trotzdem. Solange die eingesparten Werbekosten
groesser ist als etwaige Prozesskosten lohnt es sich.
Beispiel: Wenn jetzt der Markeninhaber von "www." anfangen wuerde mahnen zu lassen,
wuerde er doch ueber Nacht bekannt sein wie ein bunter Hund.....
Meines Erachtens wuerden nur 2 Dinge aus dieser Situation helfen:
1. Eine Gesetzesaenderung derart, dass mahnende Anwaelte im Falle einer
Prozessniederlage ALLE vorher erhobenen Mahngebuehren und etwaige Prozesskosten
an die vorher betroffenen zurueckzahlen muessten -auch wenn diese nicht 'unter Vorbehalt' zahlten.
So z.B. das der gepleitete Jungunternehmer in Fuerth jetzt in der Webspace-Sache
nachtraeglich Prozesskosten und Abmahngebuehren die bereits gezahlt wurden, sowie daraus entstandene
Unkosten und Verluste zurueckerstattet bekaeme.
2. Eine Verbraucherhaltung, die derart ist, dass Verbraucher gezielt keine Produkte
kaufen, die von Firmen sind, welche derartige 'negative Werbung' nutzen.
Ciao,
Wolfgang