Wasser: Serienabmahnungen - Nachweis ueber Einfacheit?

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Hi Wolfgang,

und danke für Deine ausführliche Antwort!

offiziell und nach Recht muss der Markeninhaber es selbst feststellen und
kann dann den Anwalt in Kenntnis davon setzen indem er ihn den Auftrag gibt dagegen vorzugehen.

Das meinte ich eigentlich, ein Programm, wie es vorgeschlagen wurde ist uninteressant, denn diese Kosten werden nicht berechnet (zumindest nicht offitiell). Man bezahlt also nur die Anwaltskosten bei einer Abmahnung und nicht die "Sucherei!".

Aber was nutzt das, wenn der Anwalt schon vorher Blanko-Antraege dafuer hat?

Nichts, solange man es nicht nachweisen kann! :)

Aber bei jemand, der schon von einem Gericht als Serienabmahner geoutet wurde,
koennte man vermuten das sowas durchaus moeglich sein koennte, oder?

Was unterscheidet denn eine Serienabmahnung nun genau von einer Zulässigen Abmahnung?
Hängt das nur vom Wortlaut der Abmahnung ab, oder auch von anderen Faktoren (z.B. Anzahl der Abmahnungen).

Eigentlich ist das garnicht mal so dumm (nur moralisch verwerflich, aber wen juckts?):

MICH

Meines Erachtens wuerden nur 2 Dinge aus dieser Situation helfen:

Meineserachtens _4_ Dinge:

  1. Eine Gesetzesaenderung derart, ...
  1. Eine Verbraucherhaltung, ...

3. Anträge auf Markenrecht müßen auch auf eine Gebräuchlichkeit überprüft werden!
Also von vorneherein sollte es nicht möglich sein, einzelne oder  zusammengesetzte gebräuchliche Worte (abgesehen von Namen) aus dem Deutschen (oder internationalen) Sprachgebrauch zu schützen.

4. "Richter ans Netz!" :-)

Gruß Wilm