Würde denn die Beibringung eines derartigen Programmes ausreichen ? Die Gegenpartei könnte doch
argumentieren, daß ein solcher (oder vergleichbarer) Automatismus bei der Suche der entsprechenden
Seiten eben nicht eingesetzt wurde und stattdessen alle Suchen in "Handarbeit" und mit entsprechend
höherem Aufwand durchgeführt wurden.
Die Gefahr sehe ich auch. Ist nicht der Fakt, dass zunächst alle Mirror-Sites abgemahnt wurden, bevor der Autor abgemahnt wurde, viel eher ein Indiz für eine Abmahnung zum alleinigen Zwecke des Geldverdienens? Im Umgang mit dem Internet erfahren muss doch FvG gewusst haben, dass durch eine Loeschung des Links im Original der Link auch nach und nach auf den Mirrorseiten verschwinden würde. Der einzige Grund, dies nicht zu tun, kann nur sein, dass nicht der Schutz der Marke im Vordergrund steht sondern das Abkassieren von Abmahngebühren bei möglichst vielen Personen.
Im Übrigen: Seit wann dürfen denn Rechtsanwälte Werbung machen? Auf seiner Hompage wirbt er ganz eindeutig für seine Bücher - vielleicht sollte man mal versuchen, ihm die Zulassung zu entziehen!
Gruß
Martin