Carsten: Serienabmahnungen - Nachweis ueber Einfacheit?

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Hallo alle zusammen,

Im Übrigen: Seit wann dürfen denn Rechtsanwälte Werbung machen? Auf seiner Hompage wirbt er ganz eindeutig für seine Bücher - vielleicht sollte man mal versuchen, ihm die Zulassung zu entziehen!

in der Bundesrechtsanwaltsordnung heißt es dazu (wozu so 'ne Suchmaschine doch gut sein kann...):
§ 43b. Werbung.
Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt
sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

Jetzt müßte man wissen, was der Herr RA G FvG so in seinen Büchern verzapft hat und ob man ihm
daraus einen Strick drehen könnte.

Viele Grüße

Carsten

PS: ein Gästebuch hat er wohl nicht? Sonst wäre er deswegen dran: http://www.justiz.bayern.de/olgn/u_3u3977_98.htm