Günter Frhr. v. Gravenreuth: Internet-Datenschutz in Deutschland

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Ich beziehe mich auf ct 4/96 S.62f
Da steht, daß Asus seinerzeit ebenfalls eine solche Datenbank in Verbindung mit speziell Ihren Abmahnungen aufgebaut hat.

Stimmt - nur damals war

a) die Datenbank nicht online und
b) unklar ob über meine Person oder nur über die Markeninhaberin Daten  gespeichert waren.

Haben Sie damals auch erwogen Rechtsschritte einzulegen oder ist die Anpragerung im Web ein besonderer Ansporn gewesen?

Wenn das FFL der Meinung ist, ich sei ein "Agressor", dann muß ich diesem Ruf doch gerecht werden ;-)

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
http://www.gravenreuth.de