Calocybe: Internet-Datenschutz in Deutschland

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Hallo Utz

Jau, Gegenmeinung! Das wird dann aber sofort ein öffentlicher Pranger. Denn: es gibt zwei Arten von Abgemahnten - [...]

Stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Aber wenn die Zustimmung des/der Abgemahnten vorliegt?

Ich habe gerade http://www.freedomforlinks.de/Pages/fvgffl.html gefunden (naja, ich bin dort nicht so oft). Die Darstellung im letzten Beitrag (FvG an Hamburger DS-Beauftragten) halte ich fuer nachvollziehbar. Insbesondere meine ich:

<CITE>Es können sich infolge der automatischen Eintragungsmöglichkeit auch Personen, welche ich nicht im Auftrag eines Mandanten abgemahnt habe, sich einen Jux daraus gemacht haben, sich dort einzutragen.</CITE>

Ich weiss nicht, ob das zwangslaeufig eine De-Anonymisierung der betreffenden Daten gegenueber FvG zur Folge haben *muss*; das Entfernen der DB von der Site wuerde imho ausreichen. Auf jeden Fall denke ich aber, dass sich Uschi Hering hier auf verdammt duennes Eis begeben hat.

BTW: Hält den Ursprungsautor diesen Threads eigentlich jemand für echt?

Tja, keine Ahnung. Gefuehlsmaessig tendiere ich zu ja, ist echt.

So lange