Utz Grimminger: RECHT: samples bei einer online-CD-kritik

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Hi Wowbagger,

sorry, Links habe ich keine, kann Dich nur mit einem allgemeinen "Finger weg!" versorgen - das kann ganz schön in die Hoswe gehen. Je nach Rechtsauslegung könntest Du bereits ab 7 Tönen dran sein.
Wenn Du das machen willst, gibt es IMHO zwei Möglichkeiten:
1. Du holst Dir für jedes Sample eine Genehmigung vom Lizenzhalter, oder
2. Du definierst das ganze irgendwie als Rundfunk und kannst dann spielen, was Du willst (gegen Abgabe der entsprechgenden Gebühren).

Grüße,

Utz