Wowbagger: RECHT: samples bei einer online-CD-kritik

Hi leute,

durch die vielen threads rund um's online-recht, welche in letzter zeit hier gepostet wurden sensibilisiert und auch etwas neugierig geworden, habe ich einmal eine frage zu folgendem szenario:

Angenommen, man wollte eine website zum thema 'musik' ins leben rufen, welche sich mit einer bestimmten stilrichtung beschäftigt, und den leuten die versch. bands aus einem bereich präsentieren möchte, bzw. auch zeigen möchte, welche musikalische bandbreite ein solcher stil haben kann. U.a. sollten natürlich auch typische 'klangbesispiele' zu hören sein (in etwa so lang, daß man sich eine ganz gute vorstellung von der jeweiligen musik machen kann).
Welche rechtlichen dinge gilt es hier zu beachten? Darf ich dort so einfach samples einbinden, wenn man sich z.b. auch vor allem folgendes vor augen führt:

* mit der site soll _kein_ profit gemacht werden, sie arbeitet nicht einmal kostendeckend, es wird keine werbung geschaltet

* die samples sind nur song-fragmente - wenn man so will "appetizer" die im grunde lust auf mehr machen (eigentlich kostenlose werbung für die betr. CD!)

Ich nehme an, jemand hier kann mich mit geeigneten links zum thema versorgen (achtet aber unbedingt darauf, daß diese links auch wirklich 'legal' sind!!! *G*), es wurde ja in letzter zeit (soweit ich das mitbekommen habe) verstärkt über dieses thema diskutiert.

Bis denn,
/*,*/
Wowbagger (der nach wie vor darauf baut, daß ihn Douglas Adams nicht wegen des nicks verklagt ;-))

  1. Hi Wowbagger,

    sorry, Links habe ich keine, kann Dich nur mit einem allgemeinen "Finger weg!" versorgen - das kann ganz schön in die Hoswe gehen. Je nach Rechtsauslegung könntest Du bereits ab 7 Tönen dran sein.
    Wenn Du das machen willst, gibt es IMHO zwei Möglichkeiten:
    1. Du holst Dir für jedes Sample eine Genehmigung vom Lizenzhalter, oder
    2. Du definierst das ganze irgendwie als Rundfunk und kannst dann spielen, was Du willst (gegen Abgabe der entsprechgenden Gebühren).

    Grüße,

    Utz

    1. Hi Utz,

      sorry, Links habe ich keine, kann Dich nur mit einem allgemeinen "Finger weg!" versorgen - das kann ganz schön in die Hoswe gehen. Je nach Rechtsauslegung könntest Du bereits ab 7 Tönen dran sein.
      Wenn Du das machen willst, gibt es IMHO zwei Möglichkeiten:

      1. Du holst Dir für jedes Sample eine Genehmigung vom Lizenzhalter, oder

      aua! das ist relativ unmöglich, da sind sachen dabei, die kann man nicht (mehr) kaufen und die ehem. 'firmen' (wenn's denn welche waren) existieren imho auch nicht mehr (raritäten)

      1. Du definierst das ganze irgendwie als Rundfunk und kannst dann spielen, was Du willst (gegen Abgabe der entsprechgenden Gebühren).

      sowas wie "Radio Wowbagger"? *LOL*...na ich denke 'mal die gebühren dürften _saftig_ sein und dann müßte ich auf der hp werbung schalten um wenigstens die kosten zu decken und müßte natürlich auch erstmal traffic für potentielle sponsoren nachweisen, den ich noch garnicht habe (und ich müßte meine site _promoten_, wozu ich _NULL_ talent habe)

      ...hilfe, hilfe, das ist alles - und das dachte ich ja auch schon irgendwie - relativ knifflig. Dabei käme es den betr. bands doch zugute, was sind schon ein paar takte musik? als "apptetit-anreger" wären die sogar absatzfördernd!

      Ich wage garnicht daran zu denken, wie es mit der abbildung (verleinerter, nicht repro-fähiger!) booklets und covers steht!!!
      Da kommt dann ein neues problem auf.

      So, und was dann bleibt ist wohl reiner _TEXT_ und das wird dem medium doch nicht ansatzweise gerecht :((

      Ich sollte mich 'mal mit anderen kurzschließen, die schonmal eine musik-site gemacht haben ('ne handvoll kenn' ich ja...)

      Nix für ungut und danke für dein feedback...
      /*,*/
      Wowbagger

      1. Hi Wowbagger,

        sowas wie "Radio Wowbagger"? *LOL*...na ich denke 'mal die gebühren dürften _saftig_ sein und dann müßte ich auf der hp werbung schalten um wenigstens die kosten zu decken und müßte natürlich auch erstmal traffic für potentielle sponsoren nachweisen, den ich noch garnicht habe (und ich müßte meine site _promoten_, wozu ich _NULL_ talent habe)

        Ich glaub, _so_ übel hoch sind die gar nicht.

        ...hilfe, hilfe, das ist alles - und das dachte ich ja auch schon irgendwie - relativ knifflig. Dabei käme es den betr. bands doch zugute, was sind schon ein paar takte musik? als "apptetit-anreger" wären die sogar absatzfördernd!

        Jau, und deswegen denke ich, die Genehmigungen der Lizenzhalter wären gar nicht so schwer zu kriegen, und hier könnte dann allg. festgelegt werden, wie lang die Schnippsel sind (und das ganze vielleicht noch im Bundle mit Covern usw.)
        Kompliziert wird's wirklich bei vergriffenem Zeugs - da hat ja dann trotzdem noch wer Rechte drauf - außer die Aufnahme sind über ich glaube 25 Jahre alt (ohne Gewähr!), dann sind sie zumindest teilweise frei (daher die vielen billigst-Elvis CDs im Supermarkt).

        Mir fällt ein - hast Du schon die GEMA http://www.gema.de besucht? Die sind zwar chronisch ihrer Zeit hinterher, wären aber eigentlich eine der ersten Anlaufstellen für solche Fragen.

        Grüße,

        Utz

        1. Hi Utz,

          Kompliziert wird's wirklich bei vergriffenem Zeugs - da hat ja dann trotzdem noch wer Rechte drauf - außer die Aufnahme sind über ich glaube 25 Jahre alt (ohne Gewähr!), dann sind sie zumindest teilweise frei (daher die vielen billigst-Elvis CDs im Supermarkt).

          <legend style="urban">
          Elvis lebt aber noch! Ein kumpel von mir hat ihn neulich auch in einem supermarkt gesehen...
          </legend>

          Tja, mit den 25 jahren könnte ich sogar glück haben, viele sachen um die es geht sind so um die 30 jahre alt (psychdelics und indie - darum sollte es auch schwerpunktmäßig gehen @,@)

          Mir fällt ein - hast Du schon die GEMA http://www.gema.de besucht? Die sind zwar chronisch ihrer Zeit hinterher, wären aber eigentlich eine der ersten Anlaufstellen für solche Fragen.

          Tja, das hat walker ja auch schon vorgeschlagen...dann GEMA 'mal hin, wa? *G*

          bis denn...
          /*,*/
          Wowbagger

          1. hi WoW!

            also hier bei uns in austria ist ein musikstück erst 75 jahre nach ablebens des komponisten/textautors frei von rechten, wenn der komponist/textautor in seinem erbe keinen nutzungsberechtigten eingetragen hat.
            hoffentlich hilfts
            schönen gruss
            this -> *;_;* walker

  2. hi WoW!

    mit musik gibt es so wie mit sämtlichen urheberrechtlich geschützten dingen nur probleme auf ner website die nicht vom urheber selber ist, oder von nem lizenznehmer. vergiss was auflagengeile zeitschriften schreiben, das papier is lediglich zum wärmen gut ;-)

    hier ein nützliches link zum thema urheberrecht
    http://www.gema.de/

    schönen gruss
    this -> *;_;* walker