Hallo,
ich habe in den letzten Tagen die Aktion "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn sehr interessiet und mir die ganze Geschichte auf Self HTML und Freedom for Links, bei Heise und Speedlink durchgelesen.
Dazu jetzt 2 Fragen:
1. Wie siehts eigentlich aus wenn ich eine Website (Sub-Domain oder Domain) bei einem Ami-Server habe und mich da als Jack aus Texas angemeldet habe, die Seite aber in Deutsch ist und einen Link zum FTP-E\*\*\*\*\*\* enthält, kann man dafür belangt werden? Man sollte doch glauben daß in diesem Falle das deutsche Recht nicht greift. Oder ich könnte mich ja auch mit meinem richtigen Namen dort angemeldet haben, ich glaube nicht daß ein Ami-Anbieter von (darf ich jetzt wieder Websp\*\*\* sagen ?)naja, Internet-Festplattenspeicherplatz weitergiebt. Wie sieht
s denn dann aus ?
In diesem Fall könnte man doch das deutsche Markenrecht umgehen indem man nicht direkt die Seite verlinkt, sondern eine andere aus dem Ausland, die wiederum den FTP-EXXXX verlinkt hat oder dorthin weiterleitet.
2. Wenn auf einer Webseite von einem Explorer die Rede ist (vielleicht in ganz anderem Zusammenhang wie Mars-Explorer Mission oder so) ist dies auch ein Verstoss gegen das Markenrecht ?
Grüße
Ein nachdenklicher Chefkoch
(Name geändert)