Günter Frhr. v. Gravenreuth: Gegenstrafanzeige gegen den Verantwortlichen der Speedlink GmbH

P r e s s e m i t t e i l u n g
(26.  April 2000)

Gegenstrafanzeige gegen den Verantwortlichen der Speedlink GmbH

In diversen News-Ticker wurde über die Strafanzeige der Speedlink GmbH gegen meine Person berichtet.

Gestern wurde bei der Staatsanwaltschaft beim LG München I eine Gegenstrafanzeige gegen den Verantwortlichen der Speedlink GmbH
wegen der Vergehens gemäß §§ 164 (falsche Verdächtigung) und 186
StGB (üble Nachrede) eingereicht.

Die von der Speedlink GmbH zitierte Entscheidung des OLG München
betraf

a)
einen Einzelkaufmann, währenddem die Firma Speedlink GmbH nach eigenen Angaben ein großer Provider mit ca. 6000 Kunden ist. Insoweit ist der Angriffsfaktor nicht vergleichbar.

b)
nur den Unterlassungsanspruch, währenddem im Abmahnschreiben gegenüber der Speedlink GmbH darüber hinaus weitere Ansprüche geltend gemacht wurden.

Die 7,5/10 Gebühr ist für eine derartige Abmahnung angemessen.
(BGH GRUR 1973,384; OLG Köln GRUR 1979,16; OLG Hamburg WRP 1981,471; 1982,477; LG Nürnberg WRP 1981,489 LG München I CR 1988,920;  OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343,346; LG Braunschweig WRP 1999,1189; LG Bielefeld Az.: 9 O 365/97;LG Berlin Az.: 16 O 337/97; LG Bochum Az.: 14 O 129/96; LG Bochum Az.: 12 O 170/97; LG Frankfurt a.M. Az.: 2/6 O 181/97; LG Hamburg Az.: 315 O 89/97; LG München I Az.: 7 O 19843/96; LG München I Az.: 7 HKO 2682/97; LG München I Az.:17 HKO 4540/97; LG Zweibrücken Az.: 3 S 158/97; OLG München Az.:11 W 3071/96  u.a.).

Auch liegen mir Gutachten der Rechtsanwaltskammern München und Kassel aus Fällen der Softwarepiraterie vor. Derartige Fälle der Softwarepiraterie sind auch Massenverfahren, was den Rechtsanwaltskammern auch bekannt war.

Der Tatbestand des Betruges oder der Gebührenüberhöhung ist somit nicht
erfüllt. Es wird vielmehr mit gelogenen Behauptungen operiert. Die Aussage Speedlink GmbH in der Strafanzeige, daß ansonsten eine

"... in der Abmahnung angedrohte Klage mit einem Streitwert von   500.00,- DM ... "

eingereicht würde, ist weder dem Abmahnschreiben zu entnehmen, noch anderweitig im Zusammenhang mit der Verbreitung der "FTP-Explorer" angedroht worden. Hierbei handelt es sich somit um eine vorsätzliche Falschaussage.

Ich sehe diese Strafanzeige als einen Teil des gegen mich gerichteten "Webmobbing" - welches bis zu Morddrohungen geht - an.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt

  1. Nochmal: Mobbing ist ein Begriff aus der Arbeitswelt und betrifft das grundlose herabsetzende Verhalten von Kollegen und/oder Vorgesetzten gegen einen Einzelnen. Ich empfinde es als äusserst unverfroren gegenüber Betroffenen solcher Aktionen sich als Opfer von "Webmobbing" zu bezeichnen.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Martin

  2. Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

    ich bedaure die teilweise übertriebe Reaktion auf Ihre Handlungen, Mordrohungen gehören nun wirklich nicht zum guten Ton.

    Allerdings verstehe ich Ihre Empörung bezüglich des "Web-Mobbings" nicht, meinen Standpunkt würde ich Ihnen gerne erleutern.

    Seit der Gründungszeit des Internet war dieses ein "rechtsfreier" Raum. Man baute auf Kollegialität und Sozialität, rücksichtsloses Vorgehen oder Unfreundlichkeiten wurden schon im UseNet mit Ächtung bestraft. Nicht um sonst gibt es eine "Netiquette"

    Nun versuchen zwielichtige Gestalten, sich die ungewisse Rechtslage des Internet zunutze zu machen, um für sich selbst einen Profit zu ergaunern. Diese Subjekte ignorieren jegliche "guten Benimmregeln", sie sehen nur eine Chance, um ihr eigenes Vermögen zu mehren und nutzen diese. Gnadenlos.

    Und genau diese "Regel" wurde auch von Ihnen verletzt. Anstatt die Betroffenen freundlich zu bitten, die Links zu entfernen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, oder auf eine Regelung der zuständigen Behörden zu warten, setzten sie alle Ihnen Mittel ein, um die "Schuldigen" zu bestrafen (Ich setzte hier absichtlich Anfürungszeichen, des es ist noch nicht sicher, ob die Beschuldigten das gültige Recht tatsächlich verletzt haben. Was ist ein Link?) und, pardon, so meine Meinung, ihre Taschen, bzw. die ihres Klienten, zu füllen.

    Sehen Sie die Sache so: Sie haben die "Netiquette" verletzt, seien Sie also nicht verärgert, wenn man es Ihnen gleich tut.

    Mit freundlichen Grüssen

    Raphael Bosshard
    (aka Whistler DarkEye)

    1. Sehr geehrter Herr Bosshardt,

      Seit der Gründungszeit des Internet war dieses ein "rechtsfreier" Raum. Man baute auf Kollegialität und Sozialität, rücksichtsloses Vorgehen oder Unfreundlichkeiten wurden schon im UseNet mit Ächtung bestraft. Nicht um sonst gibt es eine "Netiquette"

      Nun versuchen zwielichtige Gestalten, sich die ungewisse Rechtslage des Internet zunutze zu machen,

      Mit Kinderporno, MP3- und Sftware-Kopien, Markenverletzungen etc. etc.

      um für sich selbst einen Profit zu ergaunern. Diese Subjekte ignorieren jegliche "guten Benimmregeln",

      Zustimmung, wenn man sich auf jene "Subjekte" einigt, die über das Netz  Kinderpornos, MP3- und Sftware-Kopien, Markenverletzungen etc. etc. verbreiten.

      sie sehen nur eine Chance, um ihr eigenes Vermögen zu mehren und nutzen diese. Gnadenlos.

      Zustimmung, wenn man sich auf jene "Subjekte" einigt, die über das Netz  Kinderpornos, MP3- und Sftware-Kopien, Markenverletzungen etc. etc. verbreiten.

      Und genau diese "Regel" wurde auch von Ihnen verletzt. Anstatt die Betroffenen freundlich zu bitten, die Links zu entfernen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, oder auf eine Regelung der zuständigen Behörden

      Habe ich bezüglich des Datenschutz im FFL gemacht - kein Erfolg.
      Die wurden doch durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten aufgefordert mir die Daten zur Verfügung zu stellen - kein Erfolg.
      RA Dr. Krieger (Vorstand im FFL-Verein) wird von mir als sehr netter, guter und ehrlicher Kollege geschätzt. Mit ihm führte ich ein langes Vergleichsgespräch. Leider konnte er sich IMHO wohl gegenüber den Hardliner(innen) nicht durchsetzen.
      (Deswegen würde ich aber Madame Hering nicht als "Subjekt" bezeichnen.)

      Gehören die Damen und Herrn aus dem FFL-Verein nicht zu den Netizen, zu den Gutmenschen im Netz??

      zu warten, setzten sie alle Ihnen Mittel ein, um die "Schuldigen" zu bestrafen

      Macht doch  z.B. Frau Hering vom  FFL-Verein genauso!!
      Über RA Stadler (auch FFL-Verein) bekam ich heute - ohne Vorwarnung - eine Abmahnung mit Kostenrechnung und was so alles dazugehört, weil man sich von meinem Postin beleidigt fühlt (und zugleich sich auf der eigenen HP genauso verhält, wie jenes Posting, was man mir nun vorwirft!)
      Das Reden der Netizen ist was anderes als ihr Handeln!

      <lösch>

      Sehen Sie die Sache so: Sie haben die "Netiquette" verletzt, seien Sie also nicht verärgert, wenn man es Ihnen gleich tut.

      Ich bin nicht so leicht zu verärgern; ich sehe es sportlich.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
      http://www.gravenreuth.de

      1. Mit Kinderporno, MP3- und Sftware-Kopien, Markenverletzungen etc. etc.

        Dann geh' doch mal ernsthaft gegen die Typen vor, anstatt unschuldige Bürger mit Serienabmahnungen zu überhaufen. Herrgottnochmal.

        (Sorry an die anderen, aber langsam reicht mir dem seine überhebliche Selbstgefälligkeit.)

        1. (Sorry an die anderen, aber langsam reicht mir dem seine überhebliche Selbstgefälligkeit.)

          Mir auch. Bin schon FFL-geschädigt :-)

          1. (Sorry an die anderen, aber langsam reicht mir dem seine überhebliche Selbstgefälligkeit.)

            Mir auch. Bin schon FFL-geschädigt :-)

            Stimmt - man war schon lange "offline"  ;-))

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth  
            Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
            http://www.gravenreuth.de

      2. Kinderporno, MP3- und Sftware-Kopien, Markenverletzungen etc. etc.

        Vorsicht, Herr Gravenreuth!

        Sie vergleichen hier vorschnell Äpfel mit Glühbirnen...

        So unangenehm der wirtschaftliche Schaden auch sein mag,
        den Firmen durch Raubkopien oder "Markenverletzungen"
        (so es denn welche sind) erleiden, so würde ich mich
        doch nicht so bald dazu hinreißen lassen, diese Fälle
        mit den schweren körperlichen und seelischen Foltern
        gleichzusetzen, die den Kindern als Opfer der
        Kinderpornografie zugefügt werden!!!

        Gebrauchen Sie bitte Ihre Begriffe mit Bedacht...

        Grüße,
        Margarete Palffy

      3. <alles lösch>

        Günni, Günni, Günni. Deine einseitige Sicht der Dinge läßt bei mir schon langsam Mitleid für Deine Person aufkommen.

      4. Hallo Herr von Gravenreuth,

        Mit Kinderporno, MP3- und Sftware-Kopien, Markenverletzungen etc. etc.

        Ersteres mußte natürlich kommen, ist auch immer wieder das Argument für die Bild-Zeitung, wenn mal wieder das Internet plattgemacht werden soll. :-)

        Zustimmung, wenn man sich auf jene "Subjekte" einigt, die über das Netz  Kinderpornos, MP3- und Sftware-Kopien, Markenverletzungen etc. etc. verbreiten.

        Kinderpornografie und Markenverletzungen (wobei wir jetzt "Markenverletzungen" nicht näher definieren wollen) auf eine Stufe zu stellen, ist ein starkes Stück...

        Grüße,
        Besim Karadeniz

  3. Hi,

    wenn mich so etwas interessieren würde, dann käme ich nicht in dieses Forum sondern zöge irgendeine Nachrichtenseite mit derartigen Informationen vor. Schonmal die ForumsFAQ gelesen? Hier kann man höchstinteressante Tipps bezüglich des hier erwünschten Contents lesen. Sorry, aber die Community weist jeden Newbie auf seine Fehler hin.

    Viele Grüsse
      speedy

  4. "Ich sehe diese Strafanzeige als einen Teil des gegen mich gerichteten "Webmobbing" - welches bis zu Morddrohungen geht - an."

    Ist das jetzt eine neue Verschwörungstheorie?

    Sind die "Webmobber" gefährlicher als die Nazis,
    die Iluminaten oder gar ein
    bekannter Kinderschänder oder Markengrabber?

    Webmobbing gibt es nicht,
    das Wort habe ich noch in keinem Duden oder Lexikon gefunden.
    Auch Altavista hat 0 Treffer bei "webmobbing"

    Ich vermute mal du hast es erfunden
    und mahnst alle Benutzer des Wortes ab,
    sobald es sich durchgesetzt hat.

    Hast du es schon als Marke angemeldet?

    Wenn man sich von allen verfolgt fühlt,
    wenn man überall Cyberterroristen,
    Webmobber, Markenrechtsverletzer, usw. sieht,

    dann Günni könnte ein Psychiater eventuell weiter helfen.

    Noch etwas zu deiner Information:
    Das Wort Explorer für Browser ähnliche Software
    wird von Firmen wie Sun schon seit den achtziger Jahren benutzt.

    Auch heute verteilt Sun zB das Staroffice Paket inkl. EXPLORER auf dem Desktop. Na traust du dich an die ran?
    Noch ein Tip, wenn du sun eine Abmahnung schickst schreib unbedingt rein, das sich M$ bereits unterworfen hat, das ist für sun dann ein Grund mehr dir zu zeigen, wie die mit RECHTS_auslegern umgehen.

    War da nicht mal eine Geschichte mit einer minderjährigen Tanja?
    Diese Geschichte würde mich mal interessieren,
    wurden da nicht auch geile Fotos verschickt?

    Irgendwoher mußt ja der Name sein,
    mit dem dich deine Kollegen betiteln,
    und ein bißchen was ist an solchen Geschichten immer dran.

    Viel Vergnügen mit SUN,
    aber an die traust du dich nicht ran!

    The sun shines forever!

  5. hi!

    tja das internet ist anscheinend ein rechtsfreier raum in dem illegale aktivitäten offensichtlich an der tagesordnung sind.
    die kollegialität und solidarität in diesem "cyberspace" ist offenbar notwendig um gestohlene software, musik und jegliche digitalisierte daten leichter verbreiten zu können, natürlich immer mit nem netten *gg* oder *fg*.
    in diese aktivitäten darf man sich nicht einmischen weil sich die klauer auf den schlipps getreten fühlen, erinnert ein bischen an all diese utopischen filme wie waterworld etc.
    das beste wäre es wenn alle anbieter provider, firmen, künstler, .... aus dem internet gehen würden und es ganz einfach sich selber und der anarchie überlassen.
    dann kann das arme internet endlich wieder zu dem rechtsfreien raum werden, den sich alle wünschen, es kann die werbung von webspaceanbietern unterdrückt, programme, musik, spiele, usw.... raub-kopiert und weitergegeben werden, es kann unkontrolliert rumgelinkt, urheberrecht und markenschutz verletzt werden.
    diese drohungen und das webmobbing sind übrigens an der tagesordnug, auch wenn der begriff webmobbing noch nicht in den suchmaschinen auftaucht.
    schönen gruss
    this ->*;_;* walker

    *ps
    ich raubkopiere mir ne pizza und ein bier, setzte mich in meine raubkopierte karre, fahre in mein raubkopiertes appartement, setzte mich an meine raubkopierten rechner und kopiere das gesamte inter.net
    *pps
    ich werde hier niemanden mehr mit meinen postings belästigen, bye @ll

    1. Hi Eddie!

      *pps
      ich werde hier niemanden mehr mit meinen postings belästigen, bye

      Was ist jetzt los? Wer ist denn dir ueber die leber gelaufen? Hat irgendwer gehauptet du belaestigst uns? - Zumin. zu meinen teil wuerde mir was fehlen - habe deine postings immer gern gelesen...

      CU Roman

  6. Hallo Guenter,

    Hast du immer noch nicht die FAQ zu diesem Forum gelesen?
    Nichts gegen Rechtsdikussion in diesem Forum, wobei dir allerdings jedliche Moral abzugehen scheint.
    Selbstdarstellung und Werbung sind in diesem Forum jedoch nicht gewuenscht. Deine wiederholten Beitraege koennen lassen keinen anderen Zweck als Selbstproduktion vor einem erhofften Publikum erkennen. Wenn du hier schreiben willst, passe dich dem Forum an.
    Dies ist eine Warnung an dich, die Netiquette hier zu beachten. Die Moderatoren haben sehr viel Geduld mit dir gezeigt, doch ueberspanne den Bogen nicht.

    Hochachtungsvoll
      Kess

  7. fallen Stinktiere eigentlich unter Artenschutz?!?  Dann wäre ja Mord an Stinktieren strafbar, ansonsten aber wohl eher nicht  ;o))

    P r e s s e m i t t e i l u n g
    (26.  April 2000)

    Gegenstrafanzeige gegen den Verantwortlichen der Speedlink GmbH

    In diversen News-Ticker wurde über die Strafanzeige der Speedlink GmbH gegen meine Person berichtet.

    Gestern wurde bei der Staatsanwaltschaft beim LG München I eine Gegenstrafanzeige gegen den Verantwortlichen der Speedlink GmbH
    wegen der Vergehens gemäß §§ 164 (falsche Verdächtigung) und 186
    StGB (üble Nachrede) eingereicht.

    Die von der Speedlink GmbH zitierte Entscheidung des OLG München
    betraf

    a)
    einen Einzelkaufmann, währenddem die Firma Speedlink GmbH nach eigenen Angaben ein großer Provider mit ca. 6000 Kunden ist. Insoweit ist der Angriffsfaktor nicht vergleichbar.

    b)
    nur den Unterlassungsanspruch, währenddem im Abmahnschreiben gegenüber der Speedlink GmbH darüber hinaus weitere Ansprüche geltend gemacht wurden.

    Die 7,5/10 Gebühr ist für eine derartige Abmahnung angemessen.

    »»  (BGH GRUR 1973,384; OLG Köln GRUR 1979,16; OLG Hamburg WRP 1981,471; 1982,477; LG Nürnberg WRP 1981,489 LG München I CR 1988,920;  OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343,346; LG Braunschweig WRP 1999,1189; LG Bielefeld Az.: 9 O 365/97;LG Berlin Az.: 16 O 337/97; LG Bochum Az.: 14 O 129/96; LG Bochum Az.: 12 O 170/97; LG Frankfurt a.M. Az.: 2/6 O 181/97; LG Hamburg Az.: 315 O 89/97; LG München I Az.: 7 O 19843/96; LG München I Az.: 7 HKO 2682/97; LG München I Az.:17 HKO 4540/97; LG Zweibrücken Az.: 3 S 158/97; OLG München Az.:11 W 3071/96  u.a.).

    Auch liegen mir Gutachten der Rechtsanwaltskammern München und Kassel aus Fällen der Softwarepiraterie vor. Derartige Fälle der Softwarepiraterie sind auch Massenverfahren, was den Rechtsanwaltskammern auch bekannt war.

    Der Tatbestand des Betruges oder der Gebührenüberhöhung ist somit nicht
    erfüllt. Es wird vielmehr mit gelogenen Behauptungen operiert. Die Aussage Speedlink GmbH in der Strafanzeige, daß ansonsten eine

    »»  "... in der Abmahnung angedrohte Klage mit einem Streitwert von   500.00,- DM ... "

    eingereicht würde, ist weder dem Abmahnschreiben zu entnehmen, noch anderweitig im Zusammenhang mit der Verbreitung der "FTP-Explorer" angedroht worden. Hierbei handelt es sich somit um eine vorsätzliche Falschaussage.

    Ich sehe diese Strafanzeige als einen Teil des gegen mich gerichteten "Webmobbing" - welches bis zu Morddrohungen geht - an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt

    1. Hallo Bernd,

      fallen Stinktiere eigentlich unter Artenschutz?!?  Dann wäre ja Mord an Stinktieren strafbar, ansonsten aber wohl eher nicht  ;o))

      die hier herrschenden Regeln gelten auch für diejenigen, die auf der "richtigen" Seite stehen. Zu diesen Regeln gehören u.a. die Wahrung einer gewissen Form, des Anstands und das Unterlassen von "Fullquotes".
      (Wenn du wenigstens ein bißchen kreativ gewesen wärst, aber dein Beitrag hatte IMHO ein Niveau, auf das wir uns nicht hinabbegeben sollten.)

      Gruß
      -joerg