joerg: Kundendienst-Story

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Hi Jens!

Natürlich. Das nennt sich Vertragsfreiheit. Wenn derjenige noch nicht volljährig ist (sind Führerscheinbewerber ja häufig), kann es jedoch Beschränkungen geben. Die haben aber nichts mit der Tatsache zu tun, dass der Käufer halt keinen FS hat. Mit Erlaubnis der Eltern dürfen sogar 3-Jährige Autos kaufen.

Streber! ;-) Da du offensichtlich im AT fit bist: Hast du vielleicht Lust meine Hausarbeit für den grossen BGB-Schein zu schreiben? Abgabe 14.04. 16:00 Uhr *grusel*
Jetzt weisste auch, warum ich solange nicht gemailt habe.
Aber übernächste Woche bin ich Woche bin ich wieder ein freier Mann!

Bis dann
-joerg