Bernhard Grunder: Datenschutz: Was darf man (nicht) veroeffentlichen?

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Hallo, liebe WWW-Spezialisten.

Ich frage mich, was ich eigentlich nach geltendem Recht im WWW veröffentlichen darf.

(Ich meine nicht Dinge, deren Verwendung wegen Marken- Urheberrechtsgesetzen umstritten ist: Es geht um Personenbezogene Daten)

Gilt hier internationales, Bundes-Datenschutzrecht oder solches der Länder?
Richtet sich das nach dem Wohnsitz des Autors?

Konkret: Haette jemand Bedenken, Bilder von seinen Verwandten ins Netz zu stellen mit Geburts-, Hochzeits- und Sterbedaten?

  1. Ohne deren Einverständnis

  2. Mit Einverständnis

  3. Wenn sie bereits verstorben sind?

Vielen Dank...