hi andreas!
Da das Patentamt als "Markenhüter" die einzige Kompetenz (merkwürdig, so ein Wort in diesem Zusammenhang)im Lande ist, wird es im Streitfall einfach nur Opfer seiner eigenen Schlampigkeit, was O.K. wäre. Geht anderen Behörden auch nicht besser.
darauf wird sich aber gerade das patentamt nicht einlassen, hier irgendwelche freibriefe auf ihr risiko auszustellen, zumal noch (fast) unentgeltlich.
Echt? Woher die Weisheit ? »sitepromotion, webspace uvm., sollte eigentlich bekannt sein.
Sind sie, aber wo ist da das Problem? Solche Domainnamen wären dann garnichtmehr anmeldbar gewesen, da das Amt in der vorgesehenen Prüfung die Kollision mit einer Marke festgestellt hätte.
da schafft es also jemand, durch "unwissenheit" des patentamtes, die marke xyz eintragen zu lassen und dann kann niemand die domain info-xyz.de, xyz-online.de usw. registrieren? wäre ja noch schöner, wenn die staatliche "sorgfalt" auch noch diesen bereich übernimmt. ausserdem sind dann ein großteil der derzeitigen markenrechtsfälle weiterhin möglich, obengenannte beispiele bezogen sich auf "inkompetent auf diesem Gebiet", was imho auch so völlig zutreffend ist. was genau soll das patentamt prüfen und limitieren, bei derzeit 2.882.504 de-domains, welche schon registriert sind? imho sind sehr viel weniger markenrechtsstreitfälle in den domainnamen als in den inhalten zu finden.
Somit hätte es nicht eine einzige Abmahnung in diesen Fällen geben können. Und wer will deswegen das Amt verklagen? Etwa die Abmahn-Anwälte? Wegen entgangenem Gewinn? Kicher, kicher. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewinn, das wissen gerade die Anwälte.
die abmahnungen bei obengenannten fällen bezogen sich fast ausschließlich nicht auf die domainnamen.
Die Prüfung auf das Vorhandensein einer Domain bei der Denic oder anderen NIC's kostet den Kunden keinen Pfennig. Wieso sollte also eine vollelektronische Prüfung auf Kollision dann einen einzigen Pfennig mehr kosten??? Das einzige was einmalig Kosten bringt, ist der Aufbau der Datenbank (die ganzen Lochkarten abschreiben grins)und die hätte im Zuge einer Modernisierung der Verwaltungsabläufe der Staat zu schlucken.
jeder datenbankkenner wird dir bestätigen, dass es ein riesiger unterschied ist, innerhalb einer datenbank abzufragen, ob ein datensatz genau diesen eintrag enthält (bei domainnamen) oder ob eine verletzung des markenrechtes u.u. gegeben ist, wobei sehr viel mehr faktoren zu berücksichtigen sind (namensgleichheiten usw.). letzteres ist z.t. auf der website eines hier recht bekannten anwaltes unter "Markenschutz und FAQ‚s" nachzulesen, an dieser Stelle vorsichtshalber kein Link ;)
Also wie gesagt, immer schön optimistisch bleiben.
realistisch halte ich für sinnvoller, wobei in diesem fall durchaus eine tendenz in richtung pesimistisch vorhanden ist.
cu, X
nichts ist so veraltet wie die news von gestern (o.ä.)
- http://www.gnn.de/0005/7701.html hast du in 96654.html gepostet, der artikel ist von 15.05.2000
- http://www.linux-community.de/News/story?storyid=244 in 96648.html ist von 08.08.2000 und imho schon seit mind. 1 woche allen einschlägig informierten und interessierten bekannt (stand bereits am 04.08.2000 in den cmg-news, auch schon hier im forum und heise-newsticker thema gewesen)