Hallo Leute,
ich arbeite derzeit bei der entwicklung eines B2B-Portals unserer firma mit.
kunden von uns können nur etwas bestellen, wenn sie vorher von uns freigeschaltet werden (user/pw). die seiten werden alle via SSL übertragen.
wenn nun ein kunde ein produkt bestellt, was muss geschehen, damit wir rechlich auf der sicheren seite stehen und das geschäft bindet ist?
laut fernabsatzgesetz kann man ja fast immer innerhalb von 2 wochen die ware zurucksenden (bei geschäften mit fax, email, telefon, brief!) - ist das immer so, oder kann man das unterbinden?
wie gesagt es geht um geschäfte im b2b bereich und damit auch um entsprechende summen. da treten doch bestimmt schon andere regelungen in kraft oder?
momentan bekommen die kunden nur eine bestätigungsemail, dass sie die bestellung abgeschickt haben (mit den daten und auch nur dann, wenn eine email hinterlegt ist). anschliessend kann der kunde seinen auftrag im "auftragswesen" verfolgen und sieht seinen auftrag als "auftragsbestätigung" (den er nicht nochmal anklicken braucht).
wer mich /uns gerne hierzu beraten möchte, kann dies gerne tun:
email: jriedel@acg.de
telefon: 0611/1739 159
(ich geh jetzt aber erst mal was essen :-)) )
Gruß,
jan