Hallo FvG,
Entgegen den hartnäckigen anderweitigen Gerüchten weicht
die Rechtsprechung für die Haftung für Links i.d. USA nicht
von der deutschen Rechtsprechung ab.
»» vgl. http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=7102
"Der New Yorker Bundesrichter Lewis Kaplan hat am Donnerstag
entschieden, dass die Hacker-Site 2600.com nicht befugt war,
auf ihren Seiten den Quellcode des Programms DeCSS zu
veröffentlichen. (...)
Die Verbreitung von DeCSS, so das Urteil, drohe es den Klägern
unmöglich zu machen, ihre urheberrechtlich geschützten Produkte
gewinnbringend über DVDs zu verbreiten. (...)
Nicht nur das Posten des Quellcodes ist demnach rechtswidrig,
auch Links auf Sites, wo dieser zu finden ist, sind nach dem
Urteil illegal,zumindest wenn es sich um direkte Download-Links
handelt."
Wieso müssen Sie immer wieder Äpfel mit Bananen vergleichen?
Hier geht es um Links zu als illegal eingestuften Inhalten. Dass die
rechtswidrig sein könnten oder sollten, ist hier relativ unstrittig.
FFL kämpft IMHO ja auch nicht für die Freiheit von Links zu Seiten
mit Kinderpornos oder Nazi-Propaganda.
Ob die Einstufung dieses Sourcecodes jetzt zu recht als illegal an-
zusehen war oder diese Einstufung selbst einer näheren Überprüfung
nicht standhält, lasse ich jetzt bewusst offen.
Und jetzt erklären Sie mir doch mal bitte den Bezug dieser Entscheidung
zu den Links zu einem FTP-Explorer oder der Verwendung des Wortes
"Webspace" oder der Abkürzung "ASP".
Ich frage mich ernsthaft, ob Sie oft vielleicht nur deshalb eine
URL posten, ohne einen weiteren Kommentar dazu abzugeben, weil Sie
genau wissen, dass Sie auf diese Weise mehr "Stimmung" erzeugen
können - darauf spekulierend, dass kaum einer den Text wirklich
liest und man sich statt dessen einfach auf Ihr Posting stürzt...
<img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">
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