Hallo Niels,
beides ist versuchter Betrug; eine Hilfe wäre als die Beihilfe
zu einer Straftat.
Ein Blick ins Archiv sollte reichen, um zu wissen, wie wir hier
darüber denken. Du willst eine kostenlose Leistung in Anspruch nehmen,
die vertragliche Gegenleitung aber "abwürgen".
Merke Dir eines: Entweder man zahlt für Leitung - und wird von der
Werbung verschont. Oder man zahlt nicht - und muss mit der Werbung
leben.
Naja, der Thread wird sicher eh auf NA gesetzt :-)
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