Hallo Bernhard,
Bin zwar ein .at'ler, aber ich schätz mal das gilt auch für uns,
sind ja schliesslich nicht in China ;-)
jepp, in AT sind die Bestimmungen fast identisch.
Aber wenn ich es mir nur mündlich ausmache, hab ich ja nix in der
Hand, und auf "nix" kann ich mich schlecht berufen. Da muss der
Auftraggeber doch nur sagen: "Das hab ich nie gesagt!"
Genau das meinte @ndre@s ja mit der Feststellung:
"Die Schriftform schützt in diesen Fällen einfach "nur" vor
der "Vergesslichkeit" der Vertragsparteien."
Oder, wie unser Zivilrechtsprof immer sagte: Verträge sind dazu da,
dass man sich verträgt.
Es ist IMHO nicht erforderlich, ein wirklich hochtrabendes juristischens
Dokument mit dem ganzen Bürokratenkauderwelsch zu machen. Schreib
einfach rein, was die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien
sind - mit einfachen Worten (die lassen oft weniger Raum für Inter-
pretationen als Juristendeutsch), aber dennoch so klar, dass jeder
auf den ersten Blick sieht und kapiert, wer was darf/soll/kann/muss.
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