Günter Frhr. v. Gravenreuth: Neues Urteil des LG München I zu sog. "Serienabmahnungen"/FTP-Explorer

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LG München I  "FTP-Explorer":

Wenn es viele Verletzungen einer Marke gibt, sind auch sog. "Serienabmahnungen" zulässig und die Abmahnkosten zu zahlen.

In einem soeben zugestelltem Urteil vom 19.07.2000 führt das LG München I (Az. : 1 HKO 8408/00 ) aus:

"Eine Obliegenheit, den Verletzer erst durch ein Schreiben, das noch keine förmli-che Abmahnung darstellt, auf seinen Verstoß aufmerksam zu machen, besteht im gewerblichen Rechtsschutz nicht."
...
"Die Entstehung des Anspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, dass es der Hilfe eines Rechtsanwalts nicht bedurft hätte. Bei Kennzeichenstreitsachen handelt es sich um eine Spezialmaterie, bei der die Einschaltung eines Rechtsanwalts stets zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (Ingerl/Rohnke Rn. 95 vor §§ 14 - 19 MarkenG). Hieran ändert nichts, dass die Klägerin in mindestens 35 Fällen allein wegen des "FTP-EXPLORER" abgemahnt hat und hierfür weitgehend Textbausteine benutzt wurden. Der Klägervertreter hat dargetan, dass insbesonde-re wegen der Verschiedenheit der Verletzungshandlungen und Verletzungsformen - auch wenn es sich immer um den "FTP-EXPLORER" handelte - jeder Einzelfall ei-ner Überprüfung bedurfte, wofür sich die Klägerin der juristischen Fachkunde ihres Prozeßbevollmächtigten bedienen konnte.

Der Anspruch ist auch der Höhe nach gerechtfertigt. Ein Streitwert von DM 100.000,-- ist bei Markenverletzungsangelegenheiten bei einer benutzten Marke an der unteren Grenze angesiedelt  (Ingerl/Rohnke Rn. 10 zu § 142 MarkenG). Eine Geschäftsgebühr in Höhe der Mittelgebühr ist als angemessen anerkannt (Ingerl/Rohnke Rn. 95 vor § 14 - 19 MarkenG)."

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)