Boris Hoeller: Domain-Namen Rechtsstreit

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Als Begründung wird das Urteil der Mitwohnzentrale.de herangezogen:

Das ist noch nicht rechtskräftig:

vgl.: < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-12/1999-12internet.htm#2>

Eine genaue Beurteilung, ob das angemahnte Verhalten rechtswidirg ist, ist nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich, so 'isses' eben.

bonngrüße
bho