Hallo auch,
<cite surf1>
Der über Surf Unlimited P erworbene Internetzugang ausschließlich durch unseren Vertragspartner genutzt werden. Die Nutzung dieses Internetzuganges über mehrere Computer gleichzeitig ist nicht gestattet. Ebenso ist die Nutzung durch Dritte (Account-Sharing) nicht gestattet. Zeiten die durch die vertragswidrige Nutzung des Internetzugangs entstehen, werden mit 3,60 DM/Stunde dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
</cite>
Wo liegt denn die Grenze?
Beispiel:
Eine Familie meldet sich für ne Faltrate an. Die Vater (untypisches beispiel) sitzt morgens allein zu
Hause und hängt, oder Arbeitet, im Internet.
Der Sohn geht noch in die Schule und nutzt den Zugang am Nachmittag für seine Schulaufgaben.
(Sollte es sowas geben?, ich hatte diese selten... :) Er sitzt jedoch an seinem eigenen Computer
und nutzt die Flatrate über ein Netzwerk.
Nach den Oben beschriebenen Regeln währe dies schon eine
Vertragsverletzung. Jedoch wurde die Flatrate auf die Gesammte Familie angemeldet. Der Vertrag
lautet auf:
Fam. Müller
Irgenwostr. 11
PLZ Ort
Also hat sich doch der Anbieter stillschweigend anerkannt das diese Verbindung auch über ein
Netzwerk genutz werden könnte, ich bin kein Jurist deshalb kann ich das nur so bewerten.
Für mich würde dies jedoch heißen, das eine Flatrate die ich für eine Gruppe angemeldet hab, nicht
genutzt werden darf. Selbst wenn ich diese auf DPSG Stamm Sterkrade Mitte "Jens Müller" angemeldet
habe. Die Flatrate ist also angemldet auf "DPSG Stamm Sterkrade Mitte" bezahlen tut diese
"Jens Müller". Also währe es doch eine Vertragsverletzung wenn, zumindest bei diesem Anbieter, wenn
jemand anders ausser mir die Verbindung nutzt. Bei meinem Anbieter habe ich jedoch ausgemacht, das
ebenso auch andere diese Nutzten können, wenn sich diese über die Telnr. einwählen.
jens müller