Kirsten Evers: (INTERNET-ANBINDUNG) Flatrate zu zweit nutzen?!

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Hallo Wilhelm,

AGB's Surf 1:

§ 6 Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Silyn-Tek Communications GmbH-Datendienste durch Dritte, gleichgültig ob gegen Entgelt oder entgeltfrei, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Silyn-Tek Communications GmbH (nachfolgend Silyn-Tek genannt)gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Vertragspartner diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Vertragspartner hat auch die Kosten zu zahlen, die mittels der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffsmöglichkeiten, durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte, soweit er diese zu vertreten hat, Silyn-Tek entstanden sind.
4. Der Vertragspartner ist deshalb verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzerkennung und Kennwort) mit besonderer Sorgfalt und geeigneten Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ebenso hat er anhand der Nutzungszeit zu prüfen, ob eine mißbräuchliche Nutzung durch Dritte vorliegt und dies unverzüglich Silyn-Tek mitzuteilen. Silyn-Tek wird in diesem Fall den Zugang sperren und gegebenenfalls neue Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner hat für den hieraus evtl. entstehenden Nutzungsausfall keinen Anspruch auf Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch, sollte der dieser Ausfall nicht länger als drei Tage dauern.

Also ist eine prinzipielle Nutzung Dritter möglich, aber eben nur nach Antragstellung und mit Gestattung. Das gilt aber offensichtlich _nicht_ für die angebotenen Flatrates, da gelten eben die zitierten Zusatzbedingungen ;-)

Und an Heiko: Was is'n das für 'ne Einstellung?

Viele Grüße,

Kirsten