Hallo Chraecker,
solltest Du ein Angestellter "Inder" sein, pass bloss auf, dass der fuer Deine Steuererklaerung zustaendige Finanzbeamte nicht mitliest ;-)
Ne, aber im Ernst (Capital 14/2000; Seite 152):
... Die Finanzminister von Bund und Laendern einigten sich naemlich darauf, dafuer [fuer den beruflichen Anteil der Online-Gebuehren - ergaenzt] einen lueckenlosen Nachweis zu verlangen (BMF-Erlass I C V-S 2336 - 13/00). An diesen werden so hohe Anforderungen wie an ein Fahrtenbuch fuer Dienstwagen gestellt. Jeder berufliche Besuch einer Website ist aufzulisten und zwar mit Datum, Uhrzeit und Dauer [siehe auch Stefans Posting http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/85646.html. Auch der Grund des Besuchs darf nicht fehlen. Dann werden saemtliche Surf-Kosten auf berufliche und private Besuchszeiten aufgeteilt. Nach dem so ermittelten Prozentsatz koennen nicht nur Telefonkosten, sondern auch die Anschaffung des Online-Anschlusses [...] abgesetzt werden.
Doch wer seine Surfgewohnheiten offenherzig preisgibt, koennte in eine Falle tappen: Werden etwa von 50 Online-Stunden pro Monat nur 20 dienstliche nachgewiesen, koennten Finanzbeamte daraus folgern, dass der gesamte PC zu mehr als 10 Prozent privat genutzt wird und somit als Arbeitsmittel nicht absetzbar ist. Denn bei 30 privaten Surf-Stunden muesste der Steuerzahler 270 Stunden vorm Bildschirm sitzen.
Also ueberlegt Euch, ob Ihr das Modem, die ISDN-Karte und die Online-Gebuehren in der Steuererklaerung angebt - bevor Ihr nicht mal mehr den PC abschreiben koennt.
Viele Gruesse,
Heiko
(der hiermit niemanden zur Steuerhinterziehung auffordert - wirlich nicht)