Günter Frhr. v. Gravenreuth: Mit ca. 44.000,- DM kommt man nicht weit.

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Hallo

Du bist der _erste_ der eine Gegendarstellung im Web hat!

Hatte noch nicht Angst vor neuen Herausforderungen!

Und nicht bei Hinz Und Kunz oder Einmann Internet Super Power News Blähern sondern bei der besten der renomiertesten Computerzeitschrift der Welt, Byte ist nur Computerbild gegen die CT.

Schau mal in deine Urteilssammlung (www.gravenreuth.de), es gibt _keinen_ Anspruch auf eine Gegendarstellung im Web.

Halbrichtig -  Auch diesen Fall kenne ich aus eigener Sachbearbeitung. Hier war der MDStV (= Mediendienststaatsvertrag) nicht anwendungbar. Es betraf eine in unregelmäßigen Abständenen geänderte HP einer Firma.

Das war nicht "fast freiwillig" es war richtig freiwillig.

So kann man es auch sehen - vor dem drohenden Hintergrund der nächsten EV.

Im mir seit Tagen vorliegenden neuen Heft gibt es keine Explorer.

So sollte es ja auch sein!

Nicht eine Silbe,

Heft 15/2000 S. 19 lesen.

die gönnen dir nicht mal eine gedruckte Gegendarstellung.

Diese Frist läuft ja noch.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth