Hi Fridolin,
Wie du sie siehst ist dem Gesetz egal.
Eine Abmahung im klassischen Stil kostet dich die Rechnung des Anwalts der beauftragt wurde dich mittels Abmahnung vor einer EV zu beschützen. So sehen das die Rechtsausleger.
ich meine mich zu erinnern, daß man für nichts ernsthaft belangt werden bzw. zu zahlungen verpflichtet werden kann nur aufgrund eigener unwissenheit. Wenn ich also vor der abmahnung einfach nicht wußte, daß ich hier mit den angeblichen interessen eines anderen in konflikt gerate, warum sollte ich dann dafür zahlen müssen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß unsere gesetze sowas zulassen!
siehe hierzu auch:
http://www.freedomforlinks.de/Pages/abmahn2.html
---
2.
Wenn keine Hoffnung besteht, ist es sicher das Beste, sofort anzuerkennen; teilweise wird empfohlen, "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zu unterzeichnen und die Erstattung von Kosten abzulehnen. Manchmal hilfts.
---
und genau so sehe ich das auch und würde erstmal so handeln.
So kann das einfach nicht funken, das ist denkbar illegal
Nein es ist legal.
kann ich mir nach wie vor nicht so richtig vorstellen, siehe oben!
und da darf man sich erst garnicht einschüchtern lassen.
Du zahlst oder kriegst die Pfändung es ist total einfach.
Vor allem wenn der Gegner diese Materie nicht durchschaut.Wenn du zB die Unterlassungserklärung nicht termingerecht abgibst schwubst fängst du dir ZUSÄTZLICH eine einstweilige Verfügung ein.
Reagierst du auf die nicht sitzt du im Knast weil du die 500.000 DEM Strafe sicher nicht zahlen kannst, die auf das verstoßen gegen eine EV üblicherweise ausgesetzt sind.
na das ist aber doch nur das worst-case-szenario, also wenn du einfach in keiner weise reagierst, dich also vollkommen pasiv verhälst.
Und zum Schluß mach das nicht mit dem Ballermann! Das war nur ein Spass!
gibt's ja auch schon ;)
Guck dir den Link an,
klapp danach die Mund zu
und surf rüber zu freedomforlinks.de
????? wie meinst du das jetzt?
so long...
/*,*/