honze: Die "lila Kuh" als Domain ;-))

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hi,

Fragt  sich nur ob 1 & 1 dann bei  Abmahnungen haftet ;-))

1&1 brauch die Kosten nicht zu übernehmen!

Denn 1&1 hat bei der Domainbeantragung bei der Denic zu prüfen, ob die DNS ein registrierter Produktname,
Firmenname oder irgend ein anderes "geschütztes" Wort ist.
Das einzige, was 1&1 dagegen tun kann ist, den Domainbeantragenden darauf hinzuweisen, dass er dieses
auf jeden Fall selber zu machen habe.
Auch ein Blick in die AGBs hilft da oft:

<schnip codebase="http://www.sofort-start.de/">
9.1
Der Kunde stellt 1&1 von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der
Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter
Verwendung der Zugangskennung des Kunden haben.
</schnip>

D.h. für mich auf "Deutsch", dass wenn man sich einen geschützten Begriff als Domain registriert
auch dafür aufkommen muss, wenn der Urheber Anspruch anmeldet und dabei Kosten anfallen.

Beispiel:

Ich habe eine Firma die blueprint webdesign heißt.
Wenn sich nun einer www.blueprint-webdesign.de registriert, dann kann er das tun.
Nun melde ich aber Anspruch an der Domain an, weil es ja schließlich mein Name ist,
dann kann ich den Domaininhaber verklagen und würde die Domain einklagen können.
Dabei müssen anfallende Kosten vom Domaininhaber getragen werden plus die eventuellen Gerichtskosten
und was es da nicht alles noch gibt.
Es wäre ausgesprochen dumm, wenn man sich solch eine Domain holen würde...

MfG

honze