Günter Frhr. v. Gravenreuth: Die "lila Kuh" als Domain ;-))

Dem PC Magazin 7/2000  liegt ein Werbeprospekt der Firma 1 & 1:

"1 & 1 stellt Ihnen bis zu 5 .de-Domains zur Verfügung!
Als privater Nutzer wählen Sie am besten Ihren Namen als Internet-Adresse.

<lösch>

Das Gleiche gilt natürlich auch für Firmen.

<lösch>

Eine weitere Internetadresse könnte aber auch ein bekannter Produktname sein, den z.B. große Unternehmen
wählen - also z.B. www.milka.de, www.tempo.de oder  ..."

Fragt  sich nur ob 1 & 1 dann bei  Abmahnungen haftet ;-))

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de

  1. N'abnd!

    Warum schreiben Sie nicht gleich:

    Hilfe! armer Anwalt in Finanznot! Suche dringend neue Opfer!
    Bitte melden Sie doch 1-4 Markennamen als Domain an!
    Greifen Sie ABM-Maßnahmen vor!

    Milka war übrigens schneller...

    und Tempo ist - genau wie Explorer - ein allgemeiner Begriff, der aus einer Fremsprache entliehen ist, man könnte auch sagen eingedeutscht.

    Ich gehe übrigens davon aus, dass Explorer bald kein geschützer Begriff mehr ist. Sie wissen ja warum.

    Tempo wird, wenn er eingetragen ist, wohl erhalten bleiben weil der Hersteller seinen Anspruch nicht missbraucht.

    hochachtungsvoll *mow*
    Stiefel

    1. Hi,
      :

      Hilfe! armer Anwalt in Finanznot! Suche dringend neue Opfer!
      Bitte melden Sie doch 1-4 Markennamen als Domain an!
      Greifen Sie ABM-Maßnahmen vor!

      Milka war übrigens schneller...

      und Tempo ist - genau wie Explorer - ein allgemeiner Begriff, der aus einer Fremsprache entliehen ist, man könnte auch sagen eingedeutscht.

      Ich gehe übrigens davon aus, dass Explorer bald kein geschützer Begriff mehr ist. Sie wissen ja warum.

      Ach....zum einen hat die Klitschenfirma aus Ratingen -übrigens seltsamerweise wurde
      letzte Woche dort ein Hacker von der Polizei verhaftet-  noch andere Begriffe als
      Marken eingetragen (z.B. "Klick!"), und zum anderen hat der Guennter jetzt einen neuen
      Klienten, der laut IW folgendes sagte: "Unsere Marken werden meist von Leuten
      mißbraucht, die oft nicht fähig sind, eigene Ideen zu entwickeln", und als Marken z.B.
      "Ballermann", "Lady Di" oder "Downing Street No. 10"  meint :))
      http://www.internetworld.de/5tage_4954.html

      Also die nächsten 5 Jahre wird noch viel Popcorn gegessen und noch viele
      enthusiastische Leute ihrer Ideale beraubt.

      Ciao,
        Wolfgang

      1. Hallo !

        Ach....zum einen hat die Klitschenfirma aus Ratingen -übrigens seltsamerweise wurde
        letzte Woche dort ein Hacker von der Polizei verhaftet-  noch andere Begriffe als
        Marken eingetragen (z.B. "Klick!"),  ...

        IMHO haben nicht nur 'Klitschen'firmen einen an der 'Klatsche' . Es gibt durchaus auch Große, die sich derartiger Unsitten bedienen und sich Wörter des täglichen Sprachgebrauchs schützen lassen:

        Leihkos  : 'Go Ge* I*!'® , was ja wohl 'Hol Stöckchen!"® gleichkommt!

        Amazonas : '1-Drück'TM
        u.s.w.

        Allerdings muss man denen immerhin zugute halten, dass sie nicht nur damit, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten versuchen.

        Gruß,
        Kerki

        P.S.: (Nur zur Sicherheit) Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig ... ;-)

  2. Hallo Günter,

    Dem PC Magazin 7/2000  liegt ein Werbeprospekt der Firma 1 & 1:

    "1 & 1 stellt Ihnen bis zu 5 .de-Domains zur Verfügung!

    Ein Jammer, dass 'www.abzocker.de' und 'www.abmahner.de' schon vergeben
    sind; mit einem bisschen Kreativität für die drei verbleindenden
    Domains hätte sich das Angebot ja fast für Dich rentiert.

    Fragt  sich nur ob 1 & 1 dann bei  Abmahnungen haftet ;-))

    Ist das ein Anzeichen von Berufskrankheit (so wie zB jeder Zahnarzt
    seinem Gegenüber zuerst auf's Gebiss schielt) oder schon ein pawlow-
    scher Reflex?

    Viele Grüsse
       Alex

    <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

    http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

    1. Hi,

      Ein Jammer, dass 'www.abzocker.de' und 'www.abmahner.de' schon vergeben
      sind; [...]

      À propos... (von wegen "alle Domainnamen schon vergeben"): http://www.abmahnwahn.de wäre noch frei. (Fragt sich nur, wie lange jetzt noch...). Komisch, daß sich die noch niemand gekrallt hat... ;-)

      Gruß,
      Stefan

  3. hi,

    Fragt  sich nur ob 1 & 1 dann bei  Abmahnungen haftet ;-))

    1&1 brauch die Kosten nicht zu übernehmen!

    Denn 1&1 hat bei der Domainbeantragung bei der Denic zu prüfen, ob die DNS ein registrierter Produktname,
    Firmenname oder irgend ein anderes "geschütztes" Wort ist.
    Das einzige, was 1&1 dagegen tun kann ist, den Domainbeantragenden darauf hinzuweisen, dass er dieses
    auf jeden Fall selber zu machen habe.
    Auch ein Blick in die AGBs hilft da oft:

    <schnip codebase="http://www.sofort-start.de/">
    9.1
    Der Kunde stellt 1&1 von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der
    Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten unter
    Verwendung der Zugangskennung des Kunden haben.
    </schnip>

    D.h. für mich auf "Deutsch", dass wenn man sich einen geschützten Begriff als Domain registriert
    auch dafür aufkommen muss, wenn der Urheber Anspruch anmeldet und dabei Kosten anfallen.

    Beispiel:

    Ich habe eine Firma die blueprint webdesign heißt.
    Wenn sich nun einer www.blueprint-webdesign.de registriert, dann kann er das tun.
    Nun melde ich aber Anspruch an der Domain an, weil es ja schließlich mein Name ist,
    dann kann ich den Domaininhaber verklagen und würde die Domain einklagen können.
    Dabei müssen anfallende Kosten vom Domaininhaber getragen werden plus die eventuellen Gerichtskosten
    und was es da nicht alles noch gibt.
    Es wäre ausgesprochen dumm, wenn man sich solch eine Domain holen würde...

    MfG

    honze

    1. Beispiel:

      Ich habe eine Firma die blueprint webdesign heißt.
      Wenn sich nun einer www.blueprint-webdesign.de registriert, dann kann er das tun.
      Nun melde ich aber Anspruch an der Domain an, weil es ja schließlich mein Name ist,
      dann kann ich den Domaininhaber verklagen und würde die Domain einklagen können.
      Dabei müssen anfallende Kosten vom Domaininhaber getragen werden plus die eventuellen Gerichtskosten
      und was es da nicht alles noch gibt.
      Es wäre ausgesprochen dumm, wenn man sich solch eine Domain holen würde...

      da habe ich jetzt mal ein Frage dazu, ist es nicht so, das wenn ich diesen Firmennamen nicht beim Patentamt schützen lasse, dann kann sich jeder diese Domain nehmen? Es sei denn ich bin Konkurrenz und nutze diese Domain z.B. zur Rufschädigung diese Firma?

      Chipsy

  4. Wunderschönen Abend alle miteinander,

    Ich wußte doch, dass es heute noch was zum Schmunzeln gibt.

    <schnipp>
    Fragt  sich nur ob 1 & 1 dann bei  Abmahnungen haftet ;-))
    <schnapp>

    Ist es nicht köstlich, wenn dem Freiherrn erklärt wird, wie das mit der Haftungsfreistellung funktioniert und wozu AGB's da sind.

    Tja, lesen bildet, und hier kann man immer was für's Leben lernen (auch als Jurist).

    Also schön weiterlesen. (Und auch merken ;-)

    Andreas

  5. Ihre großkotzige Art geht mir langsam auf die Nerven!

    Reiner

  6. tomfoolery!

    <lösch>

    »»  Das Gleiche gilt natürlich auch für Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH).

    <lösch>

    Ihr Posting in diesem Forum stellt zwar keine Werbung im eigentlichen Sinne dar, jedoch entstehen, wie unschwer zu erkennen ist, dieselben Belastungen für den Empfänger wie bei einem unaufgeforderten Werbeschreiben per email. Aus diesem Grund wird auch die Verbreitung von Spam durch posten in Foren einem unaufgeforderten Werbeschreiben per email gleichgesetzt.

    hopsa ho!
    Court Jester