Baden am 20. Juli 2000
Sehr geehrte Damen und Herren
Hoffentlich wird es mir nicht verübelt,
dass es sich hierbei bereits um meine zweite Einschaltung
am selbigen Tag handelnd ist,
doch schätze ich subjektiv meine Frage als sehr wichtig ein,
möglicherweise mag sich diese Meinung jedoch von der objektiven Meinung unterscheiden.
Doch was ist schon objektiv....
Wie dem auch sei,
meine Individualität fasst sich ausnahmsweise kurz.
Ich gedenke sowohl von meiner Suchmaschine als auch von meinem Banner-Exchangeprogramm und der Firmenhomepage (Provider) eine Seite ins Netz stellen.
Für letzt genannte Homepage sowie eingangs erwähnte Suchmaschine sind mir die,
von meiner Person favorisierten Namen bereits bewusst,
doch hege ich Zweifel bezüglich der Verantwortlichkeit des registrierens besagter,
jedoch nicht namentlich ausgesprochener Namen,
da theoretisch eine gleichnamige Firma des existierens sein könnte,
und diese eventuell ihr Recht auf den Domain-Namen über die Staatsgewalt einfordert.
meine Fragen an Sie,
sehr geehrte Leserin und sehr geehrter Leser:
~ Wie kann man sicherstellen,
dass man den Domainnamen nicht nur registrieren kann,
sondern diesen auch auf lange Sicht "behalten" darf ?
~ Wer hat bereits Erfahrungen in solchen Streitigkeiten sammeln
können und verfügt dem entsprechend über Erfahrungswerte,
die er/sie mir freundlicherweise mitteilen könnte?
~ Wie verhält sich die Rechtslage bei zwei gleichnamigen Firmen,
welche dem zu Folge beide das Recht auf den Domainnamen haben ?
Ich verbleibe dahingehend mit freundlichem Gruß,
sowie meiner vorzüglichen Hochachtung,
Ihr Hans K., Vienna, Austria