Hallo Forumler,
erstmal Lob an alle fuer die vielen Postings die mir schon sehr oft geholfen haben (ohne mal ueberhaupt nachfragen zu mussen wegen der Vielfalt der Themen) und die coolen Links auf eure Homepages wo wirklich noch "Diamanten" auf der "WWW Muelkippe" zu finden sind.
Nun zum eigentlichen Thema:
Macht sich ein Entwickler/Verkaeufer einer Website eigentlich strafbar wenn er ohne Wissens des Kunden ein "Easteregg" einbaut?
Kann er vom Kunden à la "Dies war nicht der Zweck/Nutzen der HP" zur Verantwortung gezogen werden.
Es stimmt, diese Frage klingt vieleicht bloed, aber bei den Gerichtsurteilen der letzten Zeit ist ja nix mehr unmoeglich.
Weiss da jemand was genaueres....
Mfg Jm.