Jm: Eastereggs strafbar?

Hallo Forumler,

erstmal Lob an alle fuer die vielen Postings die mir schon sehr oft geholfen haben (ohne mal ueberhaupt nachfragen zu mussen wegen der Vielfalt der Themen) und die coolen Links auf eure Homepages wo wirklich noch "Diamanten" auf der "WWW Muelkippe" zu finden sind.

Nun zum eigentlichen Thema:

Macht sich ein Entwickler/Verkaeufer einer Website eigentlich strafbar wenn er ohne Wissens des Kunden ein "Easteregg" einbaut?

Kann er vom Kunden à la "Dies war nicht der Zweck/Nutzen der HP" zur Verantwortung gezogen werden.

Es stimmt, diese Frage klingt vieleicht bloed, aber bei den Gerichtsurteilen der letzten Zeit ist ja nix mehr unmoeglich.

Weiss da jemand was genaueres....

Mfg Jm.

  1. hi jm,

    gute frage, logische antwort(bin kein jurist):
    der kunde gibt dir eine auftrag, du machst es, wenn ich mich noch recht entsinne ist dieses ein werkvertrag (wie beim hausbau). d.h. du lieferst das was er haben will dafür deine vergütung. zu wenig geliefert kein geld.
    jetzt das prob. zu viel geliefert??

    <vergleich>
    ich bestelle ein haus bei dir mit einem bad und darin einem 10.000,-dm (gruß an den baron ich schreibs richtig) waschbecken und du baust mir zweie davon ein (natürlich kostenlos). dadurch wird aber die geplante fuktionalität im bad gestört oder es veletzt irgendwelche bauvorschriften(abstände u.s.w.) dann nehme ich das haus nicht ab und du kommst wenn ein termin vorliegt in verzug(deine kosten).
    </vergleich>

    genauso mit der website, obwohl da z.b. auch noch imgageverlust dazukommen kann.

    also, ich würd es lassen, außer in absprache mit dem kunden.

    habe ich schon gemacht für eine zwischenseite (in absprache) weil der kunde noch keinen content dafür hatte und strato's seiten (sie sehen eine soebend freigesch.....) blöd aussehen.
    kannst ja mal schauen <www.friederrock.de> rechts unten in der ecke.

    gruß stefan

    1. Hallo stefan,

      ich habe mir die Seite <www.friederrock.de> aml angesehn um ein wenig Dame zu spielen, bis ich dann mal einfach den Parser-Link zum W3C gedrückt habe und folgendes kam dabei heraus :-)

      [...

      Line 12, column 29:
        <script language="JavaScript">
                                    ^
      Error: required attribute "TYPE" not specified

      Line 21, column 22:
        <style type="text/css">
                              ^
      Error: document type does not allow element "STYLE" here

      Line 65, column 6:
        </head>
              ^
      Error: end tag for element "HEAD" which is not open

      Line 66, column 5:
        <body>
             ^
      Error: document type does not allow element "BODY" here

      Line 67, column 46:
        ... spacing="0" cellpadding="0" height="100%" border="0" align=" ...
                                               ^
      Error: there is no attribute "HEIGHT"

      Line 68, column 13:
          <tr height="100%"  valign="top" align="center">
                     ^
      Error: there is no attribute "HEIGHT"

      Sorry, this document does not validate as HTML 4.0 Transitional.

      ...]

      Also ich finde die Überprüfung durch das W3C ist viel zu restriktiv ;-)

      Bis dahin
      Andreas

  2. Hi,

    gute Frage, die ich leider auch nicht beantworten kann, aber mich wuerde als Kunde lediglich die Funktionalitaet meiner Website interessieren, d.h. wenn Dein Easteregg meine HP nicht stoert, wuerde ich Dich auch nicht verklagen. Auf unserer Firmenhomepage http://www.singer-spindler.de kann man z.B. den Eiffelturm geraderichten. Das ist ein kleiner Gag, der mit uns abgesprochen wurde...

    LG
    speedy

    1. Auf unserer Firmenhomepage http://www.singer-spindler.de >kann man z.B. den Eiffelturm geraderichten. Das ist ein kleiner >Gag, der mit uns abgesprochen wurde...

      :-) Eiffelturm?... ist der neuerdings auch schief?
      na man lernt halt nie aus...

      Grüsse nach Pisa,

      Jan

      1. Hi,

        :-) Eiffelturm?... ist der neuerdings auch schief?
        na man lernt halt nie aus...

        *vorschamtiefimbodenversinkdortbleibbisgrasueberdiesachegewachsenist*

        Danke fuer den Hinweis! Sowas...

        Viele Gruesse
        speedy

    2. Hi,

      gute Frage, die ich leider auch nicht beantworten kann, aber mich wuerde als Kunde lediglich die Funktionalitaet meiner Website interessieren, d.h. wenn Dein Easteregg meine HP nicht stoert, wuerde ich Dich auch nicht verklagen. Auf unserer Firmenhomepage http://www.singer-spindler.de kann man z.B. den Eiffelturm geraderichten. Das ist ein kleiner Gag, der mit uns abgesprochen wurde...

      LG
      speedy

      Das musste ich mir natürlich gleich mal anschauen, wobei mir auffiel, dass es doch eher der schiefe Turm von Pisa ist, oder? ;-)

      1. Hi,

        Das musste ich mir natürlich gleich mal anschauen, wobei mir auffiel, dass es doch eher der schiefe Turm von Pisa ist, oder? ;-)

        *$%&/%/&/§$%§$&* oh mann! Ich bin wohl echt ueberarbeitet! Naja, man koennte diesen "Gag" in meinem Posting auch als Easteregg bezeichnen :-)

        Viele Gruesse
        speedy

  3. Jm an Jm,

    Macht sich ein Entwickler/Verkaeufer einer Website eigentlich strafbar wenn er ohne Wissens des Kunden ein "Easteregg" einbaut?

    Ich denke mal wenn es etwas kleines unaufälliges ist kann man ruhig einmal ein wenig scherzen. Zumal denke ich doch sowieso jeder macht. Stefan hat einige Stellen ein Selfhtml verschönert z.B. <../../tcdha.htm>. Ich hab beispielsweise auf ner Intranet Seite mal Irgenwo einen "Homer Simpson" alias "Jean Luc Picard" versteckt.

    So gibt es überall verstecke hinweise

    ob nun in einer Roling Stones Platte ist die Rückwärts gespielt einen Sinn ergibt (frag mich nich welche)

    die Desinger von Star Trek mit Kreationen ala "Flammbierten Tribbles"

    Chipdesiner die kleine Bilder auf den Chips aufdrucken http://micro.magnet.fsu.edu/galleria/index.html

    oder Programmierer die ein Mini-Doom einbauen

    Es ist nur ne frage des wie, wenn mann es richtig gross macht regt sich jeder auf. Macht mann jedoch etwas kleines unauffälliges (16px * 16 px) und verstecktes gut findet keiner etwas. Meiner meinung nach ist  sogar schon der " Eiffelturm " zu gross geraten.

    jens müller

  4. Hallo,

    auch ich kann Dir nur eine Laienmeinung aus dem Bauch heraus sagen. Wenn ich als Dein Kunde eine von Dir geschriebene Seite ins Netz stelle, dann "mache" ich mich für den Inhalt letztendlich verantwortlich. Ich möchte als Dein Kunde also sehr wohl wissen, welchen Inhalt Du mir da "unterschiebst"... denn ich bin ja derjenige, der dann dafür gerade stehen muß. Nun sind die meisten Scherze sicherlich kaum Rechtsgefährlich, aber ob die dann zu meinem gewünschten Selbstbild passen? Ich will mich ja durch die bestellte Seite dargetsllt sehen. Die Besucher sollen diese Seite mit "meiner Firma", mit einem von mir gewollten Image indentifizieren. Da könnten mich versteckte Bildchen, Spielchen oder ähnliches schon stören....

    Chräcker

    http://www.chraecker.de/stempel.html