stefan(klein geschrieben): Eastereggs strafbar?

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hi jm,

gute frage, logische antwort(bin kein jurist):
der kunde gibt dir eine auftrag, du machst es, wenn ich mich noch recht entsinne ist dieses ein werkvertrag (wie beim hausbau). d.h. du lieferst das was er haben will dafür deine vergütung. zu wenig geliefert kein geld.
jetzt das prob. zu viel geliefert??

<vergleich>
ich bestelle ein haus bei dir mit einem bad und darin einem 10.000,-dm (gruß an den baron ich schreibs richtig) waschbecken und du baust mir zweie davon ein (natürlich kostenlos). dadurch wird aber die geplante fuktionalität im bad gestört oder es veletzt irgendwelche bauvorschriften(abstände u.s.w.) dann nehme ich das haus nicht ab und du kommst wenn ein termin vorliegt in verzug(deine kosten).
</vergleich>

genauso mit der website, obwohl da z.b. auch noch imgageverlust dazukommen kann.

also, ich würd es lassen, außer in absprache mit dem kunden.

habe ich schon gemacht für eine zwischenseite (in absprache) weil der kunde noch keinen content dafür hatte und strato's seiten (sie sehen eine soebend freigesch.....) blöd aussehen.
kannst ja mal schauen <www.friederrock.de> rechts unten in der ecke.

gruß stefan