Philipp: Rechtssicherheit bei Domains

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Hallo,

bin zwar kein Rechtsexperte, aber soweit ich das mitbekommen habe muss da schon eine geschützter Name im Spiel sein.

Gruss
Philipp

Hallo liebe Forumler!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe eine Frage zur Rechtssicherheit bei Domains.
Was ich genau wissen will, erkläre ich am besten mal mit Hilfe eines Beispiels:

Angenommen der Privatmensch EDGAR BLUME hat sich vor geraumer Zeit die Domain www.edgar-blume.de reservieren lassen. Diese nutzt er seitdem privat um dort seine Homepage zu präsentieren.
Jetzt läuft bei die neue Big-Brother Staffel bei RTL2, bei der auch sein Namensvetter Edgar Blume teilnimmt. Dieser wird plötzlich über Nacht bekannt und vielleicht sogar zum Star.
Da heutzutage jeder auch im WWW vertreten sein will, bzw. muß (?) kommt er auf die Idee, die Domain edgar-blume.de für sich zu beanspruchen, die schon besetzt ist.

Okay, ich weiß, daß das jetzt ein blödes Beispiel ist, aber mich würde wirklich interessieren, wessen Recht in diesem Fall das Stärkere ist.

Muß man wirklich Angst haben, daß plötzlich eine neue Firma kommt (man nenne sie "BLUB") und einer Privatperson die Domain BLUB.de wegnehmen kann, obwohl diese Privatperson schon seit Jahren diese Domain besitzt?

Ich bin wirklich gespannt auf euere Postings, vielleicht meldet sich ja auch ein gewisser Freiherr.

Besten Dank und herzlichste Grüße

sendet Olli