Oliver Zubrod: Rechtssicherheit bei Domains

Hallo liebe Forumler!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe eine Frage zur Rechtssicherheit bei Domains.
Was ich genau wissen will, erkläre ich am besten mal mit Hilfe eines Beispiels:

Angenommen der Privatmensch EDGAR BLUME hat sich vor geraumer Zeit die Domain www.edgar-blume.de reservieren lassen. Diese nutzt er seitdem privat um dort seine Homepage zu präsentieren.
Jetzt läuft bei die neue Big-Brother Staffel bei RTL2, bei der auch sein Namensvetter Edgar Blume teilnimmt. Dieser wird plötzlich über Nacht bekannt und vielleicht sogar zum Star.
Da heutzutage jeder auch im WWW vertreten sein will, bzw. muß (?) kommt er auf die Idee, die Domain edgar-blume.de für sich zu beanspruchen, die schon besetzt ist.

Okay, ich weiß, daß das jetzt ein blödes Beispiel ist, aber mich würde wirklich interessieren, wessen Recht in diesem Fall das Stärkere ist.

Muß man wirklich Angst haben, daß plötzlich eine neue Firma kommt (man nenne sie "BLUB") und einer Privatperson die Domain BLUB.de wegnehmen kann, obwohl diese Privatperson schon seit Jahren diese Domain besitzt?

Ich bin wirklich gespannt auf euere Postings, vielleicht meldet sich ja auch ein gewisser Freiherr.

Besten Dank und herzlichste Grüße

sendet Olli

  1. Hallo liebe Olli

    Muß man wirklich Angst haben, daß plötzlich eine neue Firma kommt (man nenne sie "BLUB") und einer Privatperson die Domain BLUB.de wegnehmen kann, obwohl diese Privatperson schon seit Jahren diese Domain besitzt?

    Ganz die Angst nehmen kann ich Dir nicht, denn "vor Gericht und auf hoher See liegt das Schicksal allein in Gottes Hand".

    Wie man im Thread unter Deinem sieht http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/87706.html
    jauchzet und frohlocket ja ein gewisser Freiherr grad mal wieder.
    Aber, lieber Freiherr, "eine verlorene Schlacht ist noch kein verlorener Krieg".

    Doch zum Thema:
    Üblicherweise gibt es einen Schutz, der aus langfristiger Nutzung herrührt. Dies ist aber eine vergleichsweise schwache Bastion.

    Sollte es aber beide, die Firma und die Privatperson zeitgleich schon eine Weile geben, und die Privatperson war nur bei der Anmeldung schneller, so verliert regelmäßig das Namensrecht gegen das Markenrecht (obwohl dies eigentlich nicht einzusehen ist, schliesslich ist eine Marke wahlfrei, mit dem Namen wird man geboren ...)
    Aber so sind halt die Gerichte (s.o.)

    Viel Glück trotzdem

    Andreas

    1. Nochmal hallo!

      Sollte es aber beide, die Firma und die Privatperson zeitgleich schon eine Weile geben, und die Privatperson war nur bei der Anmeldung schneller, so verliert regelmäßig das Namensrecht gegen das Markenrecht (obwohl dies eigentlich nicht einzusehen ist, schliesslich ist eine Marke wahlfrei, mit dem Namen wird man geboren ...)
      Aber so sind halt die Gerichte (s.o.)

      Und wie sieht es aus, wenn die Firma definitiv erst später gegründet oder umbenannt wurde?
      Gibt es in Deutschland nicht sowas wie eine Besitzstandswahrung?
      Oder sind wir schon soweit, daß man seinen eigenen Namen als Marke schützen lassen muß?

      MfG
      olli

      1. Hallo olli

        Gibt es in Deutschland nicht sowas wie eine Besitzstandswahrung?
        Oder sind wir schon soweit, daß man seinen eigenen Namen als Marke schützen lassen muß?

        Auf jeden Fall hat man dann die Nase vorne.

        Ich empfehle als allgemeine Lektüre http://weinknecht.de/webtips.htm

        und für den Musterfall Krupp
        http://weinknecht.de/krupp_g.htm

        Kopf nicht hängen lassen.

        Andreas

      2. Nochmal hallo!

        Sorry, die Adressen gehen nur mit www.

        http://www.weinknecht.de/webtips.htm

        http://www.weinknecht.de/krupp_g.htm

        noch was allgemeines, als Zugabe

        http://www.weinknecht.de/domain.htm

        tschüss

        Andreas

        1. Hallo Andreas.

          Danke für deine schnellen Antworten und die URLs.

          Noch eine Anmerkung:
          Ich habe diese Problem selbst noch nicht. Aber bei den Ereignissen der letzten Zeit (du hast bestimmt vom Fall 0179.com gehört) macht man sich halt seine Gedanken.
          Und wer hat schon Lust, seine gesamte Energie (und Zeit) in den Aufbau und die Promotion eines Web-Angbots zu investieren, nur um seine Domain dann abgeben zu müssen?!

          Ciao,
          olli

  2. Hallo,

    bin zwar kein Rechtsexperte, aber soweit ich das mitbekommen habe muss da schon eine geschützter Name im Spiel sein.

    Gruss
    Philipp

    Hallo liebe Forumler!

    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe eine Frage zur Rechtssicherheit bei Domains.
    Was ich genau wissen will, erkläre ich am besten mal mit Hilfe eines Beispiels:

    Angenommen der Privatmensch EDGAR BLUME hat sich vor geraumer Zeit die Domain www.edgar-blume.de reservieren lassen. Diese nutzt er seitdem privat um dort seine Homepage zu präsentieren.
    Jetzt läuft bei die neue Big-Brother Staffel bei RTL2, bei der auch sein Namensvetter Edgar Blume teilnimmt. Dieser wird plötzlich über Nacht bekannt und vielleicht sogar zum Star.
    Da heutzutage jeder auch im WWW vertreten sein will, bzw. muß (?) kommt er auf die Idee, die Domain edgar-blume.de für sich zu beanspruchen, die schon besetzt ist.

    Okay, ich weiß, daß das jetzt ein blödes Beispiel ist, aber mich würde wirklich interessieren, wessen Recht in diesem Fall das Stärkere ist.

    Muß man wirklich Angst haben, daß plötzlich eine neue Firma kommt (man nenne sie "BLUB") und einer Privatperson die Domain BLUB.de wegnehmen kann, obwohl diese Privatperson schon seit Jahren diese Domain besitzt?

    Ich bin wirklich gespannt auf euere Postings, vielleicht meldet sich ja auch ein gewisser Freiherr.

    Besten Dank und herzlichste Grüße

    sendet Olli