Oliver Zubrod: Rechtssicherheit bei Domains

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Nochmal hallo!

Sollte es aber beide, die Firma und die Privatperson zeitgleich schon eine Weile geben, und die Privatperson war nur bei der Anmeldung schneller, so verliert regelmäßig das Namensrecht gegen das Markenrecht (obwohl dies eigentlich nicht einzusehen ist, schliesslich ist eine Marke wahlfrei, mit dem Namen wird man geboren ...)
Aber so sind halt die Gerichte (s.o.)

Und wie sieht es aus, wenn die Firma definitiv erst später gegründet oder umbenannt wurde?
Gibt es in Deutschland nicht sowas wie eine Besitzstandswahrung?
Oder sind wir schon soweit, daß man seinen eigenen Namen als Marke schützen lassen muß?

MfG
olli