Quellenangaben
Timo
- recht
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Hallo allerseits,
falls es das Thema schon gegeben hat, entschuldige ich mich vorab, habe allerdings im Archiv nichts gefunden, was meine Frage vollständig beantwortet.
Mein Problem:
Ich muss einen Text im Netz veröffentlichen und benötige Bilder dazu.
z.B. bräuchte ich Abbildungen von Molekülen o.ä.
Meine Fragen:
1. Ist es mir erlaubt einfach Bilder aus z.B. einem Chemiebuch zu scannen und auf diese Quelle zu verweisen?
2. Reicht dann z.B. ein ALT-Tag als Verweis oder muss es direkt unter/über dem Bild stehen?
3. Braucht man die Erlaubnis des Autors/Verlages?
4. Gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Websites?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß,
Timo
Hi Timo,
- Ist es mir erlaubt einfach Bilder aus z.B. einem Chemiebuch zu scannen und auf diese Quelle zu verweisen?
Nein
- Reicht dann z.B. ein ALT-Tag als Verweis oder muss es direkt unter/über dem Bild stehen?
Da 1. auch schon nein war: nein.
- Braucht man die Erlaubnis des Autors/Verlages?
Ja, beides
- Gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Websites?
Im rechtlichen Sinne nein.
Grundsätzlich gilt für alles (also auch die in Deinem anderen Posting erwähnten Dateien): das Urheberrecht liegt immer beim Verfasser, manchmal hat noch ein Verlag die Finger mit drin. Ohne Zustimmung geht alles gar nichts!
Hier ein gangbarer Weg:
Du setzt Dich mit dem Verlag des Buchs in Verbindung und holst Dir die Erlaubnis. Im Zuge dessen wird zwischen Euch vereinbart, in welcher die Quelle zu verzeichnen ist.
Oder: Du suchst mal, ob es im Netz oder auf CD Quellen gibt, die Bilder, wie Du sie suchst, zur freien Weiterverwendung anbieten. Nicht auf Seiten reinfallen, die illegales Material weiterverscherbeln. Da bist Du nämlich im Zweifelsfall auch dran.
Grüße,
Utz
Hi Timo,
- Ist es mir erlaubt einfach Bilder aus z.B. einem Chemiebuch zu scannen und auf diese Quelle zu verweisen?
- Reicht dann z.B. ein ALT-Tag als Verweis oder muss es direkt unter/über dem Bild stehen?
Das reicht IMHO nicht aus.
- Braucht man die Erlaubnis des Autors/Verlages?
In der Regel brauchst Du immer die Erlaubnis des Urhebers, wenn Du ein Werk vervielfaeltigst. Es sei denn Du nutzt es nur fuer private Zwecke.
- Gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Websites?
<g> alle Sites sind oeffentlich, oder?
Ich wuerde aber sagen, dass der Grundsatz "wo kein Klaeger, da kein Richter" gilt. Denn wenn Du aus einem Chemibuch fuer Deine private Website ein paar Bilder scannst und die Quelle angibst, dann wird Dir der Verlag nicht gleich eins auf die Muetze geben.
Wenn Du mit den Bildern Geld verdienst sieht das schon wieder ganz anders aus.
Viele Gruesse
speedy
PS: unter http://www.akademie.de/ findest Du mehr Infos zum Online-Recht
- Gibt es Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Websites?
<g> alle Sites sind oeffentlich, oder?
ich meinte natürlich gewerblich :-)
Gruß,
Timo
Hi,
Ich wuerde aber sagen, dass der Grundsatz "wo kein Klaeger, da kein Richter" gilt. Denn wenn Du aus einem Chemibuch fuer Deine private Website ein paar Bilder scannst und die Quelle angibst, dann wird Dir der Verlag nicht gleich eins auf die Muetze geben.
Täusch' Dich da mal nicht! Ich hatte auf der Startseite meiner privaten Homepage mal einen *nachgezeichneten* Cartoon aus einem Buch vom Zweitausendeins-Verlag (zwei "sich begegnende" Meereswellen, wobei die eine zur anderen sagt: "Kennen wir uns nicht?"). Irgendwann kam dann 'ne nette Mail, ich solle das Bild doch bitteschön innerhalb einer Woche herunternehmen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Naja, was blieb mir übrig? Bei mehreren Anfragen in Foren und bei einem mir bekannten Rechtsanwalt wurde mir geraten, mich besser daran zu halten... (obwohl ich mir immer noch nicht sicher bin, daß das gerechtfertigt ist).
Gruß,
Stefan
Hi,
Täusch' Dich da mal nicht!
ich meinte auch nicht, dass es _erlaubt_ waere. Nur, dass das Risiko bestimmt nicht so gross ist, wenn die betreffende Seite nicht so bekannt ist. Und mal ganz ehrlich: ein bisschen klaut ja jeder und es liegt ganz im eigenen Ermessen, wieviel Risiko man eingehen will.
Aber es sei auf jeden Fall gesagt: Wirklich SICHER kann man nur sein, wenn man das schriftliche Einverstaendis des Urhebers hat bzw. eine allgemeine Freigabe des Urhebers zur Vervielfaeltigung vorliegt.
Viele Gruesse
speedy