Günter Frhr. v. Gravenreuth: Abmahnung, was tun bevor es zuspät ist?

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Hallo,

Da hast Du ja glatt noch welche von den 'Netten' erwischt, die immerhin vorher noch eine eMail schreiben.
Am besten: Worte rausnehmen bzw. verunkenntlichen und schriftlich anfragen, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. warum diese Worte nicht für den Gebrauch durch Dich zugelassen sein sollen bzw. warum man Dir den Gebrauch untersagen will.

Wenn der andere dann aber nicht mehr antworten will/kann (unbegründete Rechtsprobleme seihe) u.ä. und dann selbst zum RA geht, dann hat man mit dieser Frage unter Umständen eine Abmahnung ausgelöst.

Besser:

a) ordentliche Unterlassungserklärung (Post nicht nur e-mail)   u n d
b) Worte rausnehmen.

Ist halt so IMHO.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth