frank_eee: Abmahnung, was tun bevor es zuspät ist?

Hallo Forum,
mir ist grade eine mail ins haus geflattert, dass ich doch bitte bestimmte 'worte' unterlassen möchte auf meinen homepages. es handelt sich dabei um den namen einer firma der in einem anderen namen(bezeichnung) auftaucht.

was kann ich tun, damit mir jetzt keine abmahnung ins haus flattert?

gruss,
frank_eee

  1. Sup!

    Da hast Du ja glatt noch welche von den 'Netten' erwischt, die immerhin vorher noch eine eMail schreiben.
    Am besten: Worte rausnehmen bzw. verunkenntlichen und schriftlich anfragen, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. warum diese Worte nicht für den Gebrauch durch Dich zugelassen sein sollen bzw. warum man Dir den Gebrauch untersagen will.

    Wenn Dir die Begründung dann nicht logisch erscheint, kannst Du ja Deinen eigenen RA fragen, ob Du das mitmachen musst - vielleicht willst Du sogar unser aller Lieblingsanwalt engagieren? Das Gute daran: Solange er für Dich arbeitet, kann er Dich, IMHO, nicht gleichzeitig abmahnen - Interessenskonflikt oder so :-)

    Gruesse,

    Bio

    ...Noch 7 Tage bis zur Mozilla M17...

    [http://outpost.purespace.de/mozilla.jpg]

    1. GRRRR!

      Banner falsch referenziert... Asche über mein Haupt...

      http://www.mozilla.org
      <img src="http://outpost.purespace.de/mozilla.jpg" alt="">
      http://www.mozilla.org

      ...dürfte einem Profi wie mir nicht passieren!

      Gruesse,

      <img src="http://outpost.purespace.de/webdesign.jpg" alt="">

      Bio

    2. Hallo Bio,
      hallo frank_eee,

      Am besten: Worte rausnehmen bzw. verunkenntlichen und schriftlich
      anfragen, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. warum diese Worte
      nicht für den Gebrauch durch Dich zugelassen sein sollen bzw.
      warum man Dir den Gebrauch untersagen will.

      Ergänzung: Reinschreiben, dass das Entfernen lediglich unter Vorbe-
      halt und vor allem ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt (ist).

      Wenn Dir die Begründung dann nicht logisch erscheint, kannst Du
      ja Deinen eigenen RA fragen, (...)

      ...oder ggf. hier posten, denn wenn es eine neue Masche ist, könnte
      das für alle anderen hier auch von interesse sein.

      vielleicht willst Du sogar unser aller Lieblingsanwalt engagie-
      ren? Das Gute daran: Solange er für Dich arbeitet, kann er Dich,
      IMHO, nicht gleichzeitig abmahnen - Interessenskonflikt oder so :-)

      Hat FvG schon mal Abgemahne vertreten? Das wäre seinem Ruf als Rächer
      der Verlinkten ja abträglich.

      Tatsächlich kann ein Anwalt nicht für _und_ gegen eine Partei ar-
      beiten; würden sich zB alle, die in Abmahngefahr laufen, zu einer
      juristischen Einheit zusammentun und dann den Grafen in einer Rechts-
      sache anheuern, könnte er seine eigenen Mandanten nicht mehr ärgern.
      Ob er sich darauf allerdings einlassen würde, wage ich noch zu be-
      zweifeln.

      <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/signet.gif" alt="">

      P.S.:

      ...Noch 7 Tage bis zur Mozilla M17...

      ... noch 30 Minuten bis zur vollständigen Installation von IE 5.5 :-)

      <img src="http://home.germany.net/100-80215/alex/images/promo/akonline.gif" alt="">

      http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/daten/101.html

      1. Aber Herr Kleinjung ;-))

        Hat FvG schon mal Abgemahne vertreten? Das wäre seinem Ruf als Rächer
        der Verlinkten ja abträglich.

        Wieso?
        Nur wenn man beide Seiten kennt, kann man maximale Leistung bringen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth

    3. Hallo,

      Da hast Du ja glatt noch welche von den 'Netten' erwischt, die immerhin vorher noch eine eMail schreiben.
      Am besten: Worte rausnehmen bzw. verunkenntlichen und schriftlich anfragen, auf welcher Rechtsgrundlage bzw. warum diese Worte nicht für den Gebrauch durch Dich zugelassen sein sollen bzw. warum man Dir den Gebrauch untersagen will.

      Wenn der andere dann aber nicht mehr antworten will/kann (unbegründete Rechtsprobleme seihe) u.ä. und dann selbst zum RA geht, dann hat man mit dieser Frage unter Umständen eine Abmahnung ausgelöst.

      Besser:

      a) ordentliche Unterlassungserklärung (Post nicht nur e-mail)   u n d
      b) Worte rausnehmen.

      Ist halt so IMHO.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth