Stefan Einspender: Misstand in der dt. Rechtssprechung

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Hallo Stephan,

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ich stimme Dir an dieser Stelle einfach mal zu.

Es ist jedoch auch mir unverständlich, wie derartige Markenrechte
(Explorer etc.) in Deutschland juristisch sind, obwohl diese Namen
imho nicht "gewachsen" sind, wie z.Bsp. "adidas" o.ä., d.h. hier
wurden bestehende Worte (in diesem Fall aus dem engl. Sprachbereich)
markenrechtlich geschützt, obwohl diese Worte durchaus in der Welt-
sprache Englisch Verwendung finden.

Mit normalen (d.h. nicht-juristischen ;) Menschenverstand und bei nüchterner Betrachtung ist es völlig unverständlich, wie diese
Möglichkeiten bestehen, auch wenn der Markenschutz nur für Teil-
gebiete definiert wird, immerhin schonmal etwas, man stelle sich
nur vor, niemand dürfte ab morgen mehr "ungestraft" bestimmte
Worte verwenden.

Es scheint so, als werden an dieser Stelle eklatante Misstände in
der, heute oft veralteten, Gesetzgebung zugunsten Einzelner ausge-
nutzt ohne sich in irgendeiner Weise Gedanken um den entstehenden
Schaden zu machen.
Der (materielle) Gewinn kann vielleicht lohnend sein, aber wie
wenig muß man die Verluste ("hypertext ohne hyperlinks", hä?)
zählen ...

Man kann nur hoffen, dass in nicht allzuweiter Zeit diese Sachen
wieder ausgebügelt werden und diesem bösen Unfug Einhalt geboten
wird!

Viele Grüße aus Dresden an die Gutmenschen,
wobei dies FvG und die Firma S. in diesem
Fall nicht mir einschließt,
Stefan Einspender