Günter Frhr. v. Gravenreuth: Ich mag den Freiherrn von Gravenreuth sehr gerne

Beitrag lesen

Hallo

Ich wollte Euch mal Fragen was ihr alle gegen den Freiherrn habt.

Nichts. Nur dass er das er mit seinem Gebaren letztlich das, was das Internet ausmacht,

= technischer Standard + Computer die danach/mit ihm arbeiten.

nämlich das weltweite Verfügbarmachen und Ver- netzen (verlinken) von Informationen, kaputtmachen wird, sollte er damit durchkommen, dass alles und jedes ein Markenname ist, den man verletzt, wenn man ihn nennt.

Du verkennst leider den Ansatz: Nicht eine Firma klagt, weil ihr Unrecht geschehen ist, sondern eine Firma lässt sich einen Begriff, der im Netz bereits usus ist

War EXPORER 1986 "im Netz bereits usus"??? Welche Netz? Internet Dio Maus Z ???

(Webspace, Explorer, ASP, etc.) als Wortmarke schützen und behauptet nun, jeder, der diesen Begriff ver- wendet (Fälle Webspace, ASP) oder gar einen Link auf ein anderes Produkt ähnlichen Namens setzt (Fall FTP-Explorer), würde eine ein- getragene Marke verletzen, würde sich, im letzteren Fall, wie ein Handelsvertreter benehmen und damit der Firma, die sich diesen Be- griff als Wortmarke gekrallt hat, unermesslichen finanziellen Schaden zufügen.

Diese Meinung entspricht zumindest der herrschenden Rechtsprechung. Was ist falsch daran, wenn ich als ANwalt mich an die  herrschende Rechtsprechung halte?

Konkret heisst die Argumentation im Fall FTP-Explorer: Jeder, der einen Link auf den FTP-Explorer setzt, bahnt ein Handelsgeschäft an, das zu Lasten des "hiesigen" Explorers geht.

Diese Meinung entspricht zumindest der herrschenden Rechtsprechung.

»

Nö, macht er nicht, weil zu befürchten steht, dass er a) Leute erst dazu ermutigt, sich Allerweltsbegriffe aus dem Netz als Markenname schützen zu lassen,

Auch NÖ - 1986 war Symicron noch nicht Mandant und die Markenanmeldung lief auch noch über einen mir damals unbekannten Patentanwalt.

b) er nicht konsequent die Störer angeht (im Fall FTP-Explorer Stefan Münz

Ist abgemahnt worden - ohne Erfolg.

oder den Heise Verlag),

Gegen den liegt eine EV vor!! http://www.heise.de/newsticker/data/cp-13.07.00-001/

Mitnichten. Im wesentlichen antwortet er auf Postings, in denen es um Lizenzfragen geht und beschränkt sich darauf, seine Rechts- auffassung als geltendes Recht hinzustellen und wiederholt hier, was wir alle schon rückwärts pfeifen können.

Dann pfeift halt man was anderes! Mein Posting  entspricht zumindest der herrschenden Rechtsprechung.

Und wenn er wirklich die Grösse hätte, die Du ihm hier unterstellst, wieso postet er dann nicht auch seine Schlappen, die er erleidet?

Erst lesen, dann posten: http://www.gravenreuth.de/verfahren_löschung_webspace_vor_.htm

»

Vielleicht solltest Du Deine Einstellung mal überdenken und ausser- dem dürftest Du mit dieser Feststellung hier auf reichlich verlorenem Posten stehen, sorry.

Ja ja 1945 haben einige auch noch an den Endsieg geglaubt ;-))

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth   Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH) http://www.gravenreuth.de