Hallo Klaus
»» War EXPORER 1986 "im Netz bereits usus"???
»»Und warum hat man dann 14 Jahre nichts gehört davon?? Und warum ist Microsoft nicht schon 1995 abgemahn worden? Warum darf eine Firma so lange mit der Einforderung Ihres Rechtsanspruches warten? Ich finde das das eine deutliche Sprache spricht. Warten wir so lange, bis ein Begriff eben usus ist, und dann wird kräftig abkassiert. Das ist massiv verwerflich.
Eine Verletzung muß kurzfristig nach Kenntnisnahme geahndet werden, ansonsten verwirkt man wegen Duldung seinen Rechtsanspruch auf Unterlassung.
Um FvG zu zitieren:
Diese Meinung entspricht zumindest der herrschenden Rechtsprechung.
Deshalb frag ich mich heute noch, wieso die Idioten bei Microsoft (scheinen nicht nur in der Programmierabteilung zu sitzen) einer Lizenzzahlung zugestimmt haben.
Das wäre doch nett geworden. Von MS (und die haben wirklich gute Anwälte unter Vertrag) einen an die "Glocke" zu kriegen, das scheppert bestimmt 'ne ganze Weile.
Schade,schade, schade...
Andreas