Kirsten Evers: Medizin im Internet

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Hallo Stefan,

Beispiel Medizin: wer heute eine Krankheit hat, kann sich mit einem halben Tag Recherche mehr Wissen ueber diese Krankheit zusammenklicken, als sein Hausarzt je darueber wissen wird. Ein Hausarzt, der das weiss und selber diese Moeglichkeit der Recherche im Internet nutzt, kann offen mit seinen Patienten umgehen und freut sich vielleicht sogar, wenn da ein Patient mit einer URL daherkommt, wo von einem neuen Heilverfahren fuer die eigene Krankheit die Rede ist.

Dies ist allerdings ein heikles Thema. Es gibt nicht umsonst interne Netze, die nur Ärzen vorbehalten sind, z.B. http://www.dgn.de/ oder http://www.doccheck.de/. Viele Anbieter mit medizinischem Inhalt müssen u.a. wegen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), denn Ärzte dürfen mit ihren Heil- und Behandlungsmethoden nicht im Internet werben, darauf verzichten, tiefgehende medizinische Informationen dem breiten Publikum zu offerieren. Der Grund liegt auf der Hand: Es sollen so "Online-Diagnosen" vermieden werden. Potentielle oder reale Patienten könnten sich sonst ihre Diagnosen und möglichen Heilpraktiken selbst zusammenschustern. Und wenn das schiefgeht, wer haftet dann?

Andererseits ist es natürlich selbstverständlich gestattet, sich über medizinische Dinge im Netz auszutauschen. Und gerade bei Ärzten rennt man damit offene Türen ein, denn diese sehen im Internet eine wahre Spielwiese für die Verbreitung ihres ärztlichen Wissens und Könnens. Ob es sich um das virtuelle Krankenhaus mit Bettenbelegungsservice, die Online-Sprechstunde oder die Animierte Krankenschwester mit Beratungsfunktion handelt, der ärztlichen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Und dann wird das Internet eben madig gemacht.

Wer hoert da eigentlich noch zu? Wir?

Ja, ich. Deswegen mein Ausgangsposting. Aber wir können uns ja am WE noch ausführlich zwischen Weißbier und sonstigen Spezialitäten darüber unterhalten ;-)

Viele Grüße,

Kirsten