Schür: Über Bäckereien, Advokaten und das www -- Ein Domain-Märchen

Hallo Forum!

Habt ihr's zufällig schon in der c't gelesen? Ansonsten gibt's hier den Link :
http://www.heise.de/ct/00/14/003/

Endlich mal ein Editorial, das sich lohnt zu lesen. Und außerdem paßt's doch
auch ein bißchen zu den Themen der letzten Zeit, oder? ;-)

Nächtlicher Gruß,
Dirk.

http://www.fb07.de

  1. Moin moin ;-)

    Habt ihr's zufällig schon in der c't gelesen? Ansonsten gibt's hier den Link :
    http://www.heise.de/ct/00/14/003/

    haha, endlich mal wieder was zu lachen ;-)

    Und die Moral?: Sobald Du ins Internet gehst gibts nur Ärger... von Schuhkartons voller Telefonrechnungen mal ganz abgesehen ;-)

    Viele Grüße, Rolf

    PS: Schönes Wochenende!

  2. Hi Forum,

    "Der Bäckerstreit vom Utzenthal" - "...der Bäckermeister von Utzbach " usw.

    • also ich schwör Euch, ich hab damit nichts zu tun! Ehrlich!

    Grüße,

    Utz

  3. Moin,

    bezeichnend finde ich den Umstand, dass ein _Gericht_ "eine so wegweisende Definition" finden soll.

    Nach meinen Politikverständnis gehört die Klärung bzw. Lösung der durch den technischen Fortschritt auftauchenden (auch) gesellschaftlicher Fragen oder Probleme vor die _Parlamente_. Richter haben keine Kompetenz dafür - und müssen die auch nicht haben.

    Die Feigheit der politischen Kaste ist schon so selbstverständlich, dass ihre Abwesenheit in dem Editorial nicht mal mehr beklagt wird.

    Viele Grüße

    Swen

    Der sich selbst von der Kritik nicht ausnimmt. Wäre er besser drauf, würde er jetzt www.ichklagean.de reservieren gehen

    1. Moin,
      bezeichnend finde ich den Umstand, dass ein _Gericht_ "eine so wegweisende Definition" finden soll.
      Nach meinen Politikverständnis gehört die Klärung bzw. Lösung der durch den technischen Fortschritt auftauchenden (auch) gesellschaftlicher Fragen oder Probleme vor die _Parlamente_. Richter haben keine Kompetenz dafür - und müssen die auch nicht haben.
      Die Feigheit der politischen Kaste ist schon so selbstverständlich, dass ihre Abwesenheit in dem Editorial nicht mal mehr beklagt wird.

      Moin Swen,

      Nun ja, eigentlich regeln ja Urheber- und Markenrecht diese Dinge schon recht genau. Allgemeinnamen - wie z. B. Versand - dürfen auch nicht einfach so -z.B. von einem Versandhaus - benutzt werden.
      Allgemeinbegriffe sind deshalb nicht schützenswert. Die Frage ist nun, ob eine Benutzung einer Domain mit einem Allgemeinbegriff nicht einen klaren Wettbewerbsvorteil haben.
      Die Gesetze bestehen, jedoch ist es eine Frage der Auslegung. Natürlich kann das die Regierung - mittels Verwaltungsanordnungen - tun, jedoch haben hier die Richter das letzte Wort (u.a. wegen Gleichheitsgrundsatz im GG etc.).

      Gruß,

      Einbecker

      1. Moim

        Nun ja, eigentlich regeln ja Urheber- und Markenrecht diese Dinge schon recht genau. Allgemeinnamen - wie z. B. Versand - dürfen auch nicht einfach so -z.B. von einem Versandhaus - benutzt werden.
        Allgemeinbegriffe sind deshalb nicht schützenswert.

        Wenn das alles so klar wäre, dann wäre der Streit nicht da.

        Die Frage ist nun, ob eine Benutzung einer Domain mit einem Allgemeinbegriff nicht einen klaren Wettbewerbsvorteil haben.

        Diese Frage kann (un sollte auch nicht) aber ein Gesetz nicht beantworten

        Die Gesetze bestehen, jedoch ist es eine Frage der Auslegung.

        Das sit eben die Feigheit. Als die zur Rede stehenden Gesetze gemacht wurde, gab es das Internet noch nicht. Sicherlich muss ein Gesetz auch immer so allgemein gehalten werden, dass es auch auf Neuerungen "passt". Ab einer gewissen Grenze ist aber aber Aufgabe des Gesetzgebers, von sich aus zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, das existierende Gesetz an die neue gesellschaftliche Situation anzupassen.

        Natürlich kann das die Regierung - mittels Verwaltungsanordnungen - tun,

        Welche Verwaltungsanordnung soll bitte schön eine Richter bei der Rechtsfindung helfen ? Was soll die Verwaltungsordnung eigentlich regeln. Wen gegenüber soll sie etwas regeln ? Ansonsten sprach ich nicht von Regierungen sondern von Parlamenten. Es ist die vornehme Pflicht der Legeslative, am Puls der Zeit zu sein und aktiv und nach vorn gerichtet Entscheidungen zu treffen. Stetig nach Karslruhe zu schielen ist zunächst mal Feigheit vor der eigenen Entscheidung.

        »»  jedoch haben hier die Richter das letzte Wort (u.a. wegen Gleichheitsgrundsatz im GG etc.)

        Gleiches ist gleich, ungleiches aber ungleich zu behandeln. Der Gestzgeber hat eine große Spanne in der er Entscheidungen trifft, die das BVerfG nicht zu beurteilen hätte. Ob, um ein anderes Beispiel zu nehmen, eine Homepage unter TKG oder unter das Medienrecht fällt, wird allein der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten sein, da beides wohl unserer Verfassung entsprechen würde. Das BverfG hat nicht das Recht oder die Aufgabe, darauf hinzuweisen, dass es "besser" gewesen wäre, es hier oder dort anzusiedeln. Die politische Entscheidung, welcher der gangbaren Wege zu gehen ist, ist eben  - soweit es um Gesetze geht - allein den Parlamenten vorgehalten.

        Viele Grüße

        Swen