Hallo, zusammen!
Immerhin - das ist wieder eine sehr gute Frage ;-)
Ganz meine Meinung, Stefan! *s* Meine ANSICHT zu dieser Frage, solange es sich um PRIVATE Homepages handelt:
Eine Abmahnung ist, vor allen Dingen, wenn sie von einem Anwalt kommt und obendrein kostenpflichtig, eine Art "juristischer Angriff". Und sich gegen einen solchen zu verteidigen ist ohne jeden Zweifel das Recht eines jeden voll- und auch minderjährigen Bürgers. In Anbetracht der Tatsache, dass juristische Auseinandersetzungen ja nicht gleich einen Prozess bedeuten, geht es sicherlich zunächst mal um die Kosten für den Anwalt (der was kann, halt *G*).
Zu diesem begibt man sich im Allgemeinen zunächst zu einem Beratungsgespräch. Ich hatte bisher zweimal das zweifelhafte Vergnügen, einen solchen Gang tun zu müssen, war in einem Fall nicht rechtsschutzversichert und auch bei niemandem mitversichert. Für das Beratungsgespräch wollte der Anwalt damals gar kein Geld sehen. Kann sein, dass der Mann äusserst kulant war, glaube ich aber nicht.
Wenn jetzt dieses Beratungsgespräch juristische Schritte (wir sind immer noch nicht beim Prozess, sondern beim Briefwechsel zwischen Anwälten) nach sich zieht, wird dies IMHO sowieso frag- und klaglos von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Ob es eine Möglichkeit gibt, schon in diesem Stadium Prozesskostenbeihilfe oder etwas ähnliches zu beantragen, kann ich nicht sagen.
Kommt es nun zum Prozess, ist - meiner Ansicht nach - der Fall klar, <betonung> solange es sich um eine Klage gegen den Betreiber einer PRIVATEN Homepage handelt</betonung>: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese in Anspruch nehmen, wer keine hat, dafür aber ausreichend betucht ist, zahlt selbst, Leute, die keine Rechtsschutzversicherung und auch kein Geld haben, bekommen Prozesskostenbeihilfe.
Nun könnte man einwenden, dass, der "Vertreterqualität" des Links wegen keine Homepage privat sein kann. Ich denke, dass der Nachweis in diesem Fall sehr leicht zu führen sein sollte, wenn es sich wirklich um REIN private Inhalte (Hobby, Familie, Freizeit, z. B.) handelt.
Schwierig wird es dann, wenn, wie beispielsweise hier, der rein private Inhalt nicht ohne weiteres ersichtlich ist oder, noch schlimmer, wenn jemand sich dazu hinreissen lässt *augenzwinker* Programme zu schreiben und diese unter derselben Domain, unter der auch der in Frage stehende Link zu finden ist, zum Verkauf anbietet. Da ist, soweit ich das übersehen kann, ein ziemlicher Spielraum für die Entscheidung der Versicherung gegeben. Gewerbliche Tätigkeit ist grundsätzlich schonmal anmeldepflichtig (schliesslich will die Kommune ja die USt kassieren, gelle!). So muss man also den Nachweis führen, dass dies nicht als gewerbliche Tätigkeit oder nur als geringfügige gewerbliche Tätigkeit (was allerdings auch schon wieder zu Problemen führen kann) zu werten ist. Diese Feinheiten kann der Anwalt aber ohne weiteres herausfinden, und das würde ich ihm auch ohne jegliches Wimpernzucken überlassen.
Alles in Allem müsste also meiner Ansicht nach jede normale Rechtsschutzversicherung die Kosten für so einen Rechtsstreit übernehmen. Wer ein Gewerbe angemeldet hat und sich dann nicht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zulegt, hat allerdings arges Pech gehabt.
Einen (EINEN) interessanten Link zum Thema habe ich dann doch noch gefunden: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/html/body_rs98.htm Merkblatt Rechtsschutz privat.
So, mal sehen, was versiertere Menschen als ich zu diesem Thema beizutragen haben.
Schönes Wochenende zusammen!
Stonie