Alexander Kleinjung: (ZU DIESEM FORUM) Rechtsschutz oder nicht?

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Hallo Stonie,

Für das Beratungsgespräch wollte der Anwalt damals gar kein Geld
sehen. Kann sein, dass der Mann äusserst kulant war, glaube ich
aber nicht.

Ich schon. Auch das Erstgespräch ist kostenpflichtig, wenngleich in
der BRAGO (Gebührenordnung für RAe's) eine Höchstgrenze festgesetzt
ist und es nicht nach dem Streitwert abgerechnet wird.

Ob es eine Möglichkeit gibt, schon in diesem Stadium
Prozesskostenbeihilfe oder etwas ähnliches zu beantragen, kann
ich nicht sagen.

Prozesskostenbeihilfe IMHO erst, wenn die Sache anhängig wird; aller-
dings werden von der Rechtsschutzversicherung, so eine vorhanden ist
und diese ihre Eintrittspflicht bejaht, auch die vorgerichtlichen
Kosten übernommen.

Bei der Prozesskostenhilfe ist allerdings auch zu berücksichtigen,
dass das Gericht, dass diese bewilligen muss, auch die grundsätz-
lichen Erfolgsaussichten prüft; hier wird oft ein erstes Indiz über
die Entscheidung in der Hauptsache erkennbar - deswegen ist diese
Methode auch sehr umstritten.

Im übrigen wäre es sicher interessant, ob diese Rechtsstreitigkeiten
wirklich von den Versicherern abgedeckt sind; oder ob wir in der
nächsten Zeit mit der Option beglückt werden, unsere Verträge auch
auf Streitigkeiten betreffend das Internet "updaten" zu können.

Viele Grüsse
   Alex

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