Swen: Ergaenzung

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Entscheidung
Dieses Posting wird eingezogen, da der Absendes es wiederholt versäumt hat, seine Absender mit einer digitalen Signatur zu versehen.
Begründung:
Anonyme Postings sind ein Vergehen nach § 8 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes und können ohne Warnung eingezogen werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Hinweis:
Wer das oben genannte Posting elektronisch speichert, anguckt oder ausdruckt oder als Provider, Computerhersteller oder Verkäufer von Druckern oder Erzeuger des Täters oder anderweitig an der Speicherung Anguckung oder Ausdruckung beteiligt war oder dieser ermöglicht hat, wird mit 4 Donald-Duck-Heften bestraft
Widerspruchbelehrung:
Gegen diesen Unfug kann innerhalb von 1 Minute schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden. Ein Widerspruch hat ist etwas so sinnvoll wie dieses Posting.

Der Forumswächter

Abdruck des Dienstsiegels

gez. Unterschrift