Wolfgang Wiese: (ZUR INFO) EXPLORER-Streit -- Interessantes, Falsches, Witziges...

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Hi,

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Und weitergedacht: die Folge wird sein, daß sich alle Omas bewaffnen,
bis auf die paar armseligen Geschöpfe, für die Recht und Gerechtigkeit
irgendwie noch zusammengehören...

... Lesen hier eigendlich (außer Herrn Gravenreuth) noch Juristen mit ?
Sollte es nicht das Ziel eines Gesetzes sein, das Zusammmenleben der
Menschen im Interresse ALLER (oder zumindest der meisten) zu regeln ?
Sind waffenstarrende 90-jährige das Ziel ???

Nein, weil zurückschiessen dürfen die ja eh nicht, weil
sie ja sonst keine "GUTMENSCHEN" mehr seien.
Siehe: GvG's Reaktion auf die FFL-Abmahnung
Siehe: Seine verschnupfte Reaktion auf Heise.

Er hat die Wahl der Waffen selbst getroffen.
Jetzt zu Jammern, das diese Waffen auch gegen Ihn selbst genutzt
werden, kann in meinen Augen nur auf zwei Gründe zurückzuführen sein:
   1. Taktik. (Als hingestelltes Opfer bekommt man mehr Sympathien)
   2. Partielle Naivitaet.

Wie sagt man so schön? Wie man es in den Wald hineinruft, so
schallt es raus.

Bisher (und damit meine ich bis vor etwa 5 Jahren, als der große
Abmahn-Wahn begann) schien das Markenrecht ja den Bedürfnissen der
Gesellschaft zu genügen. Dies wurde dadurch möglich, daß schlicht kaum
einer dieses Recht zum "alleinigen Zwecke des Geldverdienens" [so ein
Richter letztens] mißbrauchte.

Nein. Das Internet hat das ganze nur bekannter gemacht.
Hätte z.B. die ViagInterkom den Betreiber von 0179.com abgemahnt,
hätte es niemand erfahren.
So aber hat es dazu geführt, das ViagInterkom's Moralvorstellung
bekannt wurde und das auserkorrene Opfer inzwischen sogar
einen Sponsor http://www.01051.com/index2.php3 für seinen Prozess haben soll:
http://www.teltarif.de/arch/2000/kw27/s2517.html

Das einzige wie man vor Jahren auf die Abmahnfälle aufmerksam wurde,
war durch Berichterstattung im Fernsehen.
Ich erinnere da an eine Zeitlang, wo das ZDF ein paar Wochen lang
über sowas bereichtete und damals schon auf die Misstände
im Abmahnrecht hinwies. Leider ist damals wohl daraus nicht viel
geworden.

In dem Augenblick, in dem von einer Anwaltskanzlei, die durchaus auch
Vorbild für Nachahmer sein wird, massenhaft im Prinzip sinnvolle
Gesetze für ebendieses zweckentfremdet werden, muß eben das Recht auf
die neuen Gegebenheiten angepaßt werden !

Gesetze können geändert werden. Dies wird beim Markenrecht Zeit.
<schnapp>

Gesetze werden von Menschen mit Moralvorstellungen gemacht.
Da es aber keine Ideal-Moral gibt, die für jede Lebenssituation gut ist,
wird keine Moral jemals in der Lage sein alles abzudecken und somit
immer Löcher haben.
Es wird also nichts bringen jedes Gesetz klitzeklein zu definieren
bis kein Interpretationsspielraum mehr da ist.

Überregulierung haben wir schon viel zu viel..Und genau darin liegt
das Problem: Gesetze werden nicht mehr nach derren eigentlich SInn und
Zweck ausgelegt (siehe z.B. Urteile btrf. Geschwindigkeitsüberschreitungen),
sondern alleine nach derren Kontext und Verwendbarkeit in Bezug auf andere
Gesetze und Verordnungen.
Teilzitieren von passenden Richtersprüchen und Gesetzen, aufzählen von
Punkten, wo aber das unangenehme weggelassen werden, sind die
Mittel die gezielt eingesetzt werden um die eigenen Ziele zu verfolgen.
Leider lassen sich viele Richter sowohl bewusst, meist aber unbewusst
durch solche Vernebelungen ueberreden oder mitunter auch ueberzeugen.

Und hier ist das Problem dann auch zu finden: Es gibt zum einen zu viel
Verordnungen an die ein Richter sich halten muß um einen dem Fall
entsprechenden Interpretationsraum zu haben; Auf der anderen
Seite ist es der nichtvorhandene Blick ueber den Tellerrand. Es ist zu sehr
Usus geworden, das die Revision genutzt wird, so weit es eben geht.
Und dies wissen auch die Richter und entscheiden daher unter Umstaenden
entsprechend lachs.
Nur macht dies wieder ein gerechtfertigen Gerichtsgang gegen Missbrauch
teuer, während der eigentliche Täter eben durch seine Tat genug Geld hat sich
zu verteidigen.

All dies macht eines klar: Es gibt nur die dreckige Art, wie man sich
gegen solche Abmahnungen wehrt. Diese Art wurde einen Aufgezwungen.
Man darf deswegen da nicht den Fehler machen, moralische Grundsaetze in
einen Gerichtsstreit zu berücksichtigen.

GvG meinte mal auf was anderes, es gibt kein "bischen Schwanger".
Genau so ist es. Wenn man also durch so eine Abmahnung angegriffen
wird, dann gibt es kein "bischen Zurückhauen", sondern nur die Möglichkeit
es bis zum Ende knallhart durchzuziehen und dies heißt mit jeder rechtlichen
Möglichkeit hantieren die es in dem Fall gibt, sei sie noch so verpönt.

Ciao,
  Wolfgang