Günter Frhr. v. Gravenreuth: FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner Herr Münz

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FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner Herr Münz

Günter Frhr. v. Gravenreuth
  • meinung
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    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    SelfHACK
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        Wolfgang Wiese
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          Wolfgang Wiese
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          Günter Frhr. v. Gravenreuth
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            rainer
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            Peter Horn
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              Günter Frhr. v. Gravenreuth
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            stefan(klein geschrieben)
  2. 0

    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    Wolfgang Wiese
  3. 0

    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    Stefan Muenz
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    Wilhelm
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    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    SelfHACK
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      SelfHACK
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          Jan Lehnardt
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            Selfhäckchen
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              Pepe
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    Martin Speiser
  7. 0

    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    Liebweins Psychiater
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        Hello
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    Besim Karadeniz
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          Selfhäckchen
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    Gerd Kolbecker
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    Uschi Hering
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        ThomasP
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          Günter Frhr. v. Gravenreuth
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          Günter Frhr. v. Gravenreuth
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    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    SADO
  12. 0

    FFL-Verein mahnt selbst ab - was sagt das Ehrenmitgl. u. Abmahngegner

    Cheatah, i.A.d. Bundesamtes für Merkbefr
    1. 0
      Bio

Mit großer Erheiterung nehme ich zur Kenntnis, daß der FFL-Verein wegen der Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her" nun selbst abmahnt. (vgl.: http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html ) - dieses mal allerdings nicht mich,  sondern einen anderen bekannten Netizen..

Ich kann es noch nicht fassen! Jene GUTMENSCHEN welche es sonst nicht lassen können bei jeder unpassenden Gelegenheit vom "Abmahnwahn" sprechen, eine nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten unzulässig "Abmahndatenbank" betreiben (Strafanzeige ist erstattet) mahnen nun selbst ab!

Wenn es nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die  Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her"  kommt, dann wird es wohl wieder zu einer Spenden-Sammlung kommen.

Es bleibt interessant!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de

Ps.

  1. Die  Äußerung "Der FISCH stinkt vom KOPF her"  stammt nicht von mir und habe ich mir auch nicht zu eigen gemacht.

  2. Es ist 11.10 Uhr und ich rechne mit einem NA in ca. 10 Minuten ;-)

  1. Es gibt einen Unterschied zwischen Massenabmahnern a la Gravenfürth und Abmahnern, welche das wegen der Verletzung ihre Rechte machen.

    1. Es gibt einen Unterschied zwischen Massenabmahnern a la Gravenfürth und Abmahnern, welche das wegen der Verletzung ihre Rechte machen.

      Und wenn die Rechte massenhaft verletzt werden - was soll man dann machen? Dulden?
      Viele Verletzter = zulässig Verletzungen?

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
      http://www.gravenreuth.de

      1. Hi,

        Und wenn die Rechte massenhaft verletzt werden - was soll man dann machen? Dulden?
        Viele Verletzter = zulässig Verletzungen?

        Fast:

        SEHR viele Verletzter
        => Markentraeger hat entweder
          a) zu lannge nichts getan und somit die
             Verwaesserung der Marke zugelassen
          b) die Marke unberechtigt eingetragen

        => Marke ungueltig
           => Abmahnungen im Nachhinein
              unberechtigt.

        Gibt es nicht im Marken- und Patentsrecht einen Passus, der sagt,
        wenn jemand Markenrechtsverletzungen kennt, aber
        nichts effektiv dagegen tut, er diese Marke verliert?

        Wann hat diese Klitschenfirma noch Explorer angemeldet?
        Und wann haben die sich jemand gesucht der gegen
        Verletzungen vorging? Bzw. wann erfolgten die ersten
        Abmahnungen?
        Und ist seit Beginn dieser Abmahnungen die Verwaesserung
        merkbar zurueckgegangen?

        (So, und jetzt erwarte ich eine der ueblichen Antworten
        in dem du mit weeeeeeiiiiiiit herangezogenen Beispielen aus
        der rechten illegalen Ecke kommst, welche eigentlich
        nur Strafrechtlich relevant sind und hiermit nichts
        zu tun haben, und das du bei den Wesentlichen
        Punkten ein <loesch> hinzauberst und dir nur einen
        Satz aus dem Kontext ziehst und darauf antwortest >:))

        Ciao,
          Wolfgang

        P.S.: Der eigentliche Sinn deines Postings ist denk ich mal
        zu durchschaubar. Du wirst den Stefan nicht reizen koennen
        dir zu antworten! Erst recht nicht auf so plumpe polemische
        Art.

        1. Hi,

          P.S.: Der eigentliche Sinn deines Postings ist denk ich mal
          zu durchschaubar. Du wirst den Stefan nicht reizen koennen
          dir zu antworten! Erst recht nicht auf so plumpe polemische
          Art.

          Na gut, ich nehm das letzte zurueck :)
          Andererseits hat das FFL ja auch nichts mit
          den aktuellen rechtsstreit bzgl. Links zu tun.

          Ciao,
          Wolfgang

        2. Hi,

          Und wenn die Rechte massenhaft verletzt werden - was soll man dann machen? Dulden?
          Viele Verletzter = zulässig Verletzungen?

          Fast:

          SEHR viele Verletzter

          »»  => Markentraeger hat entweder

          a) zu lannge nichts getan und somit die
               Verwaesserung der Marke zugelassen

          Stimmt!
          Also muß man gegen alle Verletzter vorgehen.

          b) die Marke unberechtigt eingetragen

          = Sonderfall.

          => Marke ungueltig
             => Abmahnungen im Nachhinein
                unberechtigt.

          Gibt es nicht im Marken- und Patentsrecht einen Passus, der sagt,
          wenn jemand Markenrechtsverletzungen kennt, aber
          nichts effektiv dagegen tut, er diese Marke verliert?

          Stimmt!
          Also muß man gegen alle Verletzter vorgehen.

          Wann hat diese Klitschenfirma noch Explorer angemeldet?

          § 15 MarkenG ab 1986
          § 14 MarkenG ab 1995

          Und wann haben die sich jemand gesucht der gegen
          Verletzungen vorging?

          ca. 194/1995 - die ersten Fälle wurden nicht von mir sondern von einem anderen RA bearbeitet.

          Bzw. wann erfolgten die ersten

          Abmahnungen?
          Und ist seit Beginn dieser Abmahnungen die Verwaesserung
          merkbar zurueckgegangen?

          »»

          Ja - es gibt z.B. fast keine deutschen Seiten mit dem FTP-Explorer mehr.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
          http://www.gravenreuth.de

          1. Hi,

            Und wann haben die sich jemand gesucht der gegen
            Verletzungen vorging?

            ca. 194/1995 - die ersten Fälle wurden nicht von mir sondern von einem anderen RA bearbeitet.

            ....194 vor oder nach Christus??

            Mit :-))) Grüßen

            The Joke

          2. Sehr geehrter Freiherr,

            Ja - es gibt z.B. fast keine deutschen Seiten mit dem FTP-Explorer mehr.

            Oh doch:
            http://www.altavista.com/cgi-bin/query?pg=q&sc=on&hl=on&act=2006&par=0&q=tbcf.htm&kl=XX&stype=stext

            • Haben Sie die schon alle abgemahnt?
            • Wenn nein, warum noch nicht?
            • Gibt es etwa Unterschiede zwischen den Anbietern?

            Peter Horn

            1. Sehr geehrter Freiherr,

              Ja - es gibt z.B. fast keine deutschen Seiten mit dem FTP-Explorer mehr.

              Oh doch:
              http://www.altavista.com/cgi-bin/query?pg=q&sc=on&hl=on&act=2006&par=0&q=tbcf.htm&kl=XX&stype=stext

              Erst lesen, dann posten.

              Ich sprach von "d e u t s c h e n    Seiten mit dem FTP-Explorer".
              Mal mit metacrawler.de versuchen.

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr. v. Gravenreuth

          3. hi,

            Ja - es gibt z.B. fast keine deutschen Seiten mit dem FTP-Explorer mehr.

            das mag sein aber dafür immer mehr mitws "ftp pro explorer"
                                                              ^^^^^^^^  
            stefan

  2. Hi,

    <img src="/images/03.gif" alt="">

    Ciao,
      Wolfgang

  3. Hallo Herr Gravenreuth

    Mit großer Erheiterung nehme ich zur Kenntnis, daß der FFL-Verein wegen der Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her" nun selbst abmahnt. (vgl.: http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html ) - dieses mal allerdings nicht mich,  sondern einen anderen bekannten Netizen..

    Dieses ganze Theater zwischen Liebwein und FFL finde ich aergerlich und halte es fuer ueberfluessig. Die jetztige Reaktion von FFL auf die Anschuldigungen ("Ermahnung" uebrigens, nicht "Abmahnung", also kostenlos und nicht zum Zweck anwaltlichen Geldverdienens) halte ich fuer falsch - sie kommt Liebwein nur entgegen, der, seit ich online bin, bekannt dafuer ist, allerortens fuer Reibach zu sorgen und Streitereien anzuzetteln. Ich habe FFL geraten, mehr zu tun, um solchen Leuten den Wind aus den Segeln zu nehmen, statt sich in diese Niederungen zu begeben.  
    Das ist meine persoenliche Ansicht zu dieser Sache, und sie aendert nichts an meinem Vertrauen zu FFL.

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Dieses ganze Theater zwischen Liebwein und FFL finde ich aergerlich und halte es fuer ueberfluessig. Die jetztige Reaktion von FFL auf die Anschuldigungen ("Ermahnung" uebrigens, nicht "Abmahnung",

      Doch Abmahnung!

      Abmahnung = Aufforderung zur Unterlassung unter Fristsetzung!

      also kostenlos und nicht zum Zweck anwaltlichen Geldverdienens)

      Kann das FFL ja nicht, wenn es selbst abmahnt.

      halte ich fuer falsch - sie kommt Liebwein nur entgegen, der, seit ich online bin, bekannt dafuer ist, allerortens fuer Reibach zu sorgen und Streitereien anzuzetteln. Ich habe FFL geraten, mehr zu tun, um solchen Leuten den Wind aus den Segeln zu nehmen, statt sich in diese Niederungen zu begeben.  
      Das ist meine persoenliche Ansicht zu dieser Sache, und sie aendert nichts an meinem Vertrauen zu FFL.

      Mit freundlichen Grüßen
      und dnake für die Antwort

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
      http://www.gravenreuth.de

  4. Mit großer Erheiterung nehme ich zur Kenntnis,

    da siehste mal! Auch Dich kann man erheitern.

    Leider hast Du uns Unwissenden (z.B. mir) nicht mitgeteilt, warum abgemahnt wurde. War es vielleicht eine einstweilige Verfuegung w/ Beleidigung? Wenn ja, kann man die Faelle wohl nicht vergleichen.

    Wenn es nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die  Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her"  kommt, dann wird es wohl wieder zu einer Spenden-Sammlung kommen.

    Und was ich jetzt erheiternd finde, ist die Tatsache, wie _Du_ jetzt ploetzlich fuer einen Spendensammler Partei ergreifst.
    http://markengrabbing.de/meinungen_1.htm (WebSpace - man beachte die Ironie des Ganzen), obwohl Du ja so vehement dagegen bist.

    Es bleibt interessant!

    es gibt interessantere Tatsachen auf der Welt. z.B.: faehrt Loddar jetzt heim oder nicht. ;-)

    1. Es ist 11.10 Uhr und ich rechne mit einem NA in ca. 10 Minuten ;-)

    Ach Guenther! Wer sollte Dich schon flaggen wollen.
    In Muenchen ist zwar herrliches Wetter, aber so ein Posting von Dir tut allemal gut, vor allem fuer die eigene Belustigung. Und wir wollen ja dann auch Deine Antworten lesen. Aber wenn Du keine besseren Pfeilchen im Koecher hast .......

    Urteil: Der Antrag wird abgelehnt, Kosten fallen keine an!

    Gruesse
    Wilhelm


  5. Heute keine      
       Raubtierfütterung    
    --------------------------

    1. Günter hat doch schon selbst geschrieben, dass es eigentlich ein Posting für NA sei.

      Das ist doch der einzige Grund warum er postet. Er will uns nicht nur das Geld aus der Tasche ziehen, sonder will uns auch noch in UNSEREM Forum nieder machen.

      Also laßt doch endlich den geldgeilen Anwalt Anwalt sein und laßt Euch nicht mehr provozieren!

      1. Mahlzeit !

        [...] und laßt Euch nicht mehr provozieren!

        Wenn wir schonmal beim Thema sind: Ich halte Deine Namenswahl für äusserst provokant (es geht nicht um die Postings). Dein Nick springt mir im Forum jedesmal plakativ, fast agressiv ins Auge. "HACK" steht dort in grossen Lettern.. egal ob Du ein sogn. NA oder NI oder sonstwer bist, ich halte den naheliegenden Vergleich SelfHACK mit SelfHTML nicht für angebracht, auch denke ich hat das Thema welches man mit HACK assoziiert im Forum wenig verloren.

        Dein Nickname ist imho im Forum deplaziert. Vorschlag: vielleicht postest Du demnächst besser unter einem anderen Namen?

        Gruss Pepe

        1. Hi,

          Dein Nickname ist imho im Forum deplaziert. Vorschlag: vielleicht postest Du demnächst besser unter einem anderen Namen?

          Ich hatte dieselben Bedenken wie Du als ich den Nick zum erstanmal gelsen habe, ich dachte soetwas wie: "Schon wieder ein Spinner der nur unqualifiziertes Zeug labert". Das hat sich aber zum Glueck nicht bestaetigt. SelfHACKs Verhalten hier im Forum ist trotz seines Provokannten Nicks IMHO in Ordnung. Jedem das seine.

          Jan

          PS: nix fuer ungut

          1. Mahlzeit,

            Hi,

            Dein Nickname ist imho im Forum deplaziert. Vorschlag: vielleicht postest Du demnächst besser unter einem anderen Namen?

            Ist Selfhäckchen besser?

            Der Sinn des Nicks ist, dass ich gerne auf Postings, die etwas fehl am Platz sind rum"hack"e. So gesehen bin ich eigentlich ein selbst (self)-ernannter Sittenwächert für SelfHTML-Forum. Demzufolge habe ich mich SelfHACK genannt.... (hat nichts mit Systemen "häcken" zu tun.)

            Ich hatte dieselben Bedenken wie Du als ich den Nick zum erstanmal gelsen habe, ich dachte soetwas wie: "Schon wieder ein Spinner der nur unqualifiziertes Zeug labert". Das hat sich aber zum Glueck nicht bestaetigt. SelfHACKs Verhalten hier im Forum ist trotz seines Provokannten Nicks IMHO in Ordnung. Jedem das seine.

            Oh? Naja, ich dachte mir eigentlich dass ich auch sowas mit diesem Nick bezwecken wollte. Da habe ich mich wohl zu qualifizierten und hilfreichen Antworten hinreisen lassen...

            Naja, ich bin halt ein kleiner Verrückter, der seinen Senf mit seiner Erfahrung mischt und diesen dann in dieses Forum postet.

            ByE selfernannter SelfSittenWächer SelfHACK alias Selfhäckchen ohne Hacken und Gewehr....

            1. Hi Selfhäckchen, hi Jan !

              Dein Nickname ist imho im Forum deplaziert. Vorschlag: vielleicht postest Du demnächst besser unter einem anderen Namen?

              Ist Selfhäckchen besser?

              Klar..

              Der Sinn des Nicks ist, dass ich gerne auf Postings, die etwas fehl am Platz sind rum"hack"e. So gesehen bin ich eigentlich ein selbst (self)-ernannter Sittenwächert für SelfHTML-Forum. Demzufolge habe ich mich SelfHACK genannt.... (hat nichts mit Systemen "häcken" zu tun.)

              Ok, das hab' ich halt anders assoziiert.. was auch schonmal kurz davor zu fragen, ob es sich um Rinder- oder SchweineHACK handelt ;)

              Ich hatte dieselben Bedenken wie Du als ich den Nick zum erstanmal gelsen habe, ich dachte soetwas wie: "Schon wieder ein Spinner der nur unqualifiziertes Zeug labert". Das hat sich aber zum Glueck nicht bestaetigt. SelfHACKs Verhalten hier im Forum ist trotz seines Provokannten Nicks IMHO in Ordnung. Jedem das seine.

              Wie bereits beschrieben, es ging mir NICHT um die Postings, nur um den Namen..

              Grüsse Pepe

  6. Jene GUTMENSCHEN

    Poste deinen Nazi-Jargon doch endlich mal woanders.

  7. Mit großer Erheiterung nehme ich zur Kenntnis, daß der FFL-Verein wegen der Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her" nun selbst abmahnt. (vgl.: http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html ) - dieses mal allerdings nicht mich,  sondern einen anderen bekannten Netizen..

    Na Günni,
    der Wahrheitsgehalt deiner Postings geht mal wieder gegen NULL.

    So wie ich es sehe handelt es sich nicht um eine Abmahung zum Zwecke der Bereicherung, ein Thema mit dem du dich ja auskennst, sondern um eine _kostenlose_ Ermahnung die Verleumdungen und Beleidigungen einzustellen.

    Der Chaot versucht doch seit Tagen den Eindruck zu erwecken, die von FFL für den Fall Stefan Münz gesammelten Spenden wären von den Mitgliedern eventuell zu McDonald oder in den BurgerKing gebracht worden.

    Du solltest ihm eine deiner beliebten Abmahungen schicken, denn du glaubst ja Explorer gewinnen zu können, womit es ja dein Geld würde...

    Ich kann es noch nicht fassen! Jene GUTMENSCHEN welche es sonst nicht lassen können bei jeder unpassenden Gelegenheit vom "Abmahnwahn" sprechen, eine nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten unzulässig "Abmahndatenbank" betreiben (Strafanzeige ist erstattet) mahnen nun selbst ab!

    Eine kostenlose Ermahnung ist keine Abmahnung.
    Wenn ich mich irre bitte ich um Aufklärung,
    wenn ich mich nicht irre möchte ich dich bitten mit dem Lügen aufzuhören.

    Wenn es nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die  Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her"  kommt, dann wird es wohl wieder zu einer Spenden-Sammlung kommen.

    Erst informieren, dann Posten.

    Es bleibt interessant!

    Ja.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
    http://www.gravenreuth.de

    Ps.

    1. Die  Äußerung "Der FISCH stinkt vom KOPF her"  stammt nicht von mir und habe ich mir auch nicht zu eigen gemacht.
    1. Es ist 11.10 Uhr und ich rechne mit einem NA in ca. 10 Minuten ;-)

    Warum es ist immer wieder schön deine Postings zu lesen,
    ganz besonders wenn du so erkennbar nicht weist worüber du schreibst.

    Seit wann hast du es nötig dem Liebwein nach der Pfeife zu tanzen?

    Bitte fangt mir den Liebwein ein,
    damit ich ihn wieder wegschließen kann.

    1. Mit großer Erheiterung nehme ich zur Kenntnis, daß der FFL-Verein wegen der Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her" nun selbst abmahnt. (vgl.: http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html ) - dieses mal allerdings nicht mich,  sondern einen anderen bekannten Netizen..

      Na Günni,
      der Wahrheitsgehalt deiner Postings geht mal wieder gegen NULL.

      So wie ich es sehe handelt es sich nicht um eine Abmahung zum Zwecke der Bereicherung, ein Thema mit dem du dich ja auskennst, sondern um eine _kostenlose_ Ermahnung die Verleumdungen und Beleidigungen einzustellen.

      Schlechte Erinnerung oder damals noch nicht im Netz?
      Grüdungsanlaß für das FFL war ein Link Haftungsfall. Der Link war eine Seit mit gröbsten sexistischen Beleidiung gesetzt.
      Zitat (Bildunterschrift) aus der verlinkten Seite: "ich fick Dich - weil ich auch immer gefickt wurde". Das FFL sah/sieht hierin wohl keine Beleidigung und ist heute noch stolz darauf für die Linkfreiheit auf dieses Seite(!) Geld gesammelt zu haben.

      Ich kann es noch nicht fassen! Jene GUTMENSCHEN welche es sonst nicht lassen können bei jeder unpassenden Gelegenheit vom "Abmahnwahn" sprechen, eine nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten unzulässig "Abmahndatenbank" betreiben (Strafanzeige ist erstattet) mahnen nun selbst ab!

      Eine kostenlose Ermahnung ist keine Abmahnung.

      Wer behauptet das?
      Abmahnung = Aufforderung zur Unterlassung unter Fristsetzung.
      Da das FFL ohne Anwalt abmahnt können die keine Rechnung stellen.

      Wenn ich mich irre bitte ich um Aufklärung,

      Irren ist menschlich.

      wenn ich mich nicht irre möchte ich dich bitten mit dem Lügen aufzuhören.

      Wenn es nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die  Äußerung "Der FISCH stinkt vom  KOPF her"  kommt, dann wird es wohl wieder zu einer Spenden-Sammlung kommen.

      Erst informieren, dann Posten.

      Zustimmung - darum frage ich ja ;-)

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
      http://www.gravenreuth.de

      1. Hallo

        Schlechte Erinnerung oder damals noch nicht im Netz?
        Grüdungsanlaß für das FFL war ein Link Haftungsfall. Der Link war eine Seit mit gröbsten sexistischen Beleidiung gesetzt.
        Zitat (Bildunterschrift) aus der verlinkten Seite: "ich fick Dich - weil ich auch immer gefickt wurde". Das FFL sah/sieht hierin wohl keine Beleidigung und ist heute noch stolz darauf für die Linkfreiheit auf dieses Seite(!) Geld gesammelt zu haben.

        Na und was soll an dem Link rechtswiedrig gewesen sein?

        Möglicherweise war die Seite, alsoe deren Inhalt mit den "Beleidigungen" rechtswiedrig, aber ein Link dahin, also ein Verweiss ist es gewiss nicht.

        Auch wenn manchmal ungebildete Richter und verdorbene Anwälte, die nur zum Schaden der Allgemeinheit zu ihrer Bereicherung tätig sind dies anders sehen.

        Zudem jemand der sich selbst als "Arschloch" bezeichnet und mit seinem Ruf das größte Arschloch zu sein auch noch Geld verdient, der kann IMHO durch solche harmlosen Äußerungen nicht beleidigt werden.

        mfg

  8. Mit großer Erheiterung [..]

    So, dann will ich hier einfach mal unbürokratisch den Anfang machen, dieser Teilthread darf auf Nicht-Antwortbar gesetzt werden. ;-)

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    Zur Info: <../../sfarchiv/2000_2/t15479.htm>

    Grüße,
    Besim

    1. +-----------------+
                        
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      Hatte das original-Schild nicht mehr gefunden....

      dann will ich hier einfach mal unbürokratisch den Anfang machen

      Falsch. Ich habe nur ein etwas anderes Schild genommen und deswegen habe ich den Anfang gemacht: http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/79687.html

      SeLfHaCk

      1. Hi,

        ich muß sagen, daß ich Günnis Beiträge auch immer genieße. So dreist, ist echt amüsant. So wenig ich
        mit seiner Art Geld zu verdienen anfangen kann, so neidlos erkenne ich seine immer sachlich
        schlüssige Art an, wie er hier die Gemeinde aufmischt. Nach dem Motto getroffener Hund bellt, reagiert das
        Forum ja auch brav auf seine Sticheleien. Mein Tip ignorieren und vor Gericht schlagen.

        c'ya

        uhf

        1. Mahlzeit,

          Mein Tip ignorieren und vor Gericht schlagen.

          Das wäre ein großer Fehler. Im Forum haben wir ja noch unseren Heimvorteil, aber vor Gericht. Das wäre für die meisten von uns ja gleich eine Hinrichtung.

          Grafenfürth hat ja im Gericht gelernt, die armen, unschuldigen WebMaster auszuschlachten. Wie sollen wir da gegen ihn ein Chance haben? Da gibt es soviel Fallen, die er uns stellen kann....

          ByE Selfhäckchen

          P.S. SelfHACK ist eigentlich mehr das Gegenstück zu Grafenfürth

  9. ...wenn man den Titel dieses Threads und die Nachricht selbst durchlist, könnte man fast den Eindruck gewinnen, daß unser Herr Gravenreuth beim Springer-Verlag angestellt ist...

  10. Hallo, Forum.

    Ja, wir haben Herrn Liebwein kostenfrei ermahnt, da er dieser Tage seinen Verleumdungs- und Beleidigungsbogen ueberspannt hat. Es ist bezeichnend, dass bei dem Geplaerr, das Herr Liebwein anzettelt und das Herr von Gravenreuth so dankbar aufgreift, von der Beleidigung mir gegenueber die Rede ist, nicht aber von dem Geruecht, das Herr Liebwein in die Welt gesetzt hat, wir bzw. ich wuerden Spenden veruntreuen. Dieses Geruecht ist die Hauptursache fuer die Ermahnung mit beigefuegter strafbewehrter Unterlassungserklaerung.

    Falls Herr Liebwein mit seinen Verleumdungen und Beleidigungen nicht aufhoert, haben wir ihm folgende Strafe angekuendigt: die Zahlung von DM 10.100,-- auf das Spendenkonto der Kampagne "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" - noch nicht einmal an den Verein, der zwischenzeitlich Geld ebenfalls dringend noetig haette.

    Wir wollen an der Sache nicht verdienen - aber es kann auch nicht angehen, dass FFL und ich derart uebel in den Dreck gezogen werden.

    Schoene Gruesse aus Hamburg,
    Uschi Hering

    1. Sehr geehrte Frau Hering,

      Ja, wir haben Herrn Liebwein kostenfrei ermahnt,

      NO, das ist eine Abmahnung. Eine Kostenrechung ist kein notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. (Wenn man mir nicht glaubt: HJK fragen.)

      Herr Liebwein kann - wenn er sich im Recht glaubt - gegen den FFL-Verein ohne Vorwarnung nun eine negative Feststellungsklage in München einreichen (wie es z.B. Herr Münz in DüDo getan hat).

      da er dieser Tage seinen Verleumdungs- und Beleidigungsbogen ueberspannt hat.

      Ich habe/mache mir dessen Aussagen auch nicht zueigen!

      Falls Herr Liebwein mit seinen Verleumdungen und Beleidigungen nicht aufhoert, haben wir ihm folgende Strafe angekuendigt: die Zahlung von DM 10.100,-- auf das Spendenkonto der Kampagne "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" -

      Womit Sie sich das Rechtsprobleme:

      a) Vertragstrafeversprechen zugunsten eines Dritten und
      b) wer ist die "Kampagne - Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" ?

      aufgebührdet haben. (War aus Ihrer Sicht gut gemeint, bringt aber nur Probleme mit sich.)

      noch nicht einmal an den Verein, der zwischenzeitlich Geld ebenfalls dringend noetig haette.

      Wir wollen an der Sache nicht verdienen - aber es kann auch nicht angehen, dass FFL und ich derart uebel in den Dreck gezogen werden.

      Ich wiederhole:
      Ich habe/mache mir dessen Aussagen nicht zueigen!
      (Auch wenn der sexistische Spruch auf der von Herrn Best verlinkten Seite IMHO noch heftiger war.)

      Schoene Gruesse aus Hamburg,

      ... und zurück.

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hi Guenther!

        NO, das ist eine Abmahnung. Eine Kostenrechung ist kein notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. (Wenn man mir nicht glaubt: HJK fragen.)

        Ach so ist das! Und bei Ihnen? Sie koennten also auch kostenfreie Abmahnungen verschicken? Waer doch nicht schlecht, dann waere jeder Gedanke an eine Serienabmahnung zur Bereicherung ja schon im Voraus im Keim erstickt ;-)

        Gruß
        Thomas

        1. Hi Guenther!

          NO, das ist eine Abmahnung. Eine Kostenrechung ist kein notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. (Wenn man mir nicht glaubt: HJK fragen.)

          Ach so ist das! Und bei Ihnen? Sie koennten also auch kostenfreie Abmahnungen verschicken?

          Können schon aber wer soll dann meine Rechnung bezahlen - mein Mandant doch nicht.
          Bud Spencer in einem seiner Filme:
          "Besser Deine Mami weint als meine Mami weint!"

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth

          1. Hi Guenther!

            NO, das ist eine Abmahnung. Eine Kostenrechung ist kein notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. (Wenn man mir nicht glaubt: HJK fragen.)

            Ach so ist das! Und bei Ihnen? Sie koennten also auch kostenfreie Abmahnungen verschicken?

            Können schon aber wer soll dann meine Rechnung bezahlen - mein Mandant doch nicht.

            Hi
            Stell doch einfach nur die Kosten in Rechnung, die dir wirklich entstanden sind. Der Widerstand waere wie weggeblasen. Alle wuerden dich lieben. Eine Studie besagt, dass Menschen ohne sozialen Kontakt frueher sterben. Wie ist es dann erst, wenn einen 13Mio Deutsche Surfer hassen? :-)
            Kosten - Das waeren
            5Pf fuer das Blatt Papier, notfalls 10Pf bei 2 Blaettern (A4, NoName, 2500er Pack, Metro)
            2Pf fuer den Briefumschlag (Fensterumschlag, DIN Lang, NoName, 1000er Pack, Metro)
            5Pf fuer den Laserdruck 8bzw. 10Pf bei 2 Seiten)
            5,10-12,10DM Porto (Weiss nicht, was du da nimmst. Uebergabe-Einschreiben, Zustellungsurkunde oder was es sonst noch fuer sowas gibt)
            5,7Pf Access-Entgelt (3min ueber FreeNet fuer das finden einer Site, 3x1,9Pf)
            7,50DM Arbeitszeit (Ausgehend von einem fuer diese Arbeit sicher ueberhoehtem Stundensatz von 150DM. Was weiss ich, wie da der normale Tarif ist. 3min fuer das finden der Site, 2min fuer das Eintragen der Opferdaten in das Serienabmahungsschreiben)
            1,50DM fuer die Sekraetarin, die das ganze "eintuetet" und zusammen mit dem restlichen Postausgang zur Post schleppt
            8DM Recherchekosten (Ausgehend von 250 Abmahnungen. Kosten fuer die Sicherstellung, dass der Klient auch die Rechte an der Wortmarke besitzt. 2000DM fuer die Recherche duerften mehr als genug sein)
            10DM sonstiges

            Dabei komme ich dann auf 32,28DM bzw. maximal 39,38DM. Wuerdest du das berechnen, faende ich es voellig ok. Wuerde ich sogar ohne zu murren bezahlen. (Das gleiche wuerde ich zwar immer noch an FFL spenden...) Dieser Betrag waere aber OK und entspreche auch den tatsaechlich verursachten Kosten. Bei 2.000DM kommt bei mir aber der Verdacht auf, dass sich da irgendjemand an mir bereichern moechte. 2000DM sind zwar auch noch nicht so tragisch, verglichen mit den 15.000DM die Endemol will, mein naechstes Prozessorupgrade waere aber erst 2Jahre spaeter moeglich. :-)

            MfG
            Thomas

            Evtl. koenntest du mir ja mal sagen, wie knapp 2000DM zusammenkommen.

      2. Guten Tag aus Hannover,

        Sehr geehrte Frau Hering,

        Ja, wir haben Herrn Liebwein kostenfrei ermahnt,

        NO, das ist eine Abmahnung. Eine Kostenrechung ist kein notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. (Wenn man mir nicht glaubt: HJK fragen.)

        Nein, das war jedenfalls keine Abmahnung: Zunächst einmal ist der Begriff "Abmahnung" nirgends legaldefiniert, sondern hat sich bis heute in der Praxis gehalten. Diese Praxis fusst auf diversen Gerichtsentscheidungen, wonach eine Abmahnung bestimmte Inhalte enthalten muss.

        Eine Abmahnung liegt damit schon deshalb nicht vor, weil keine gerichtlichen Schritte angedroht wurden (für Ihren Bezirk, vgl. nur OLG München WRP 1981, 601). Statt dessen wurde eine Abmahnung angedroht.

        Eine "Ermahnung" ist jedenfalls begrifflich weniger (wenn auch - weil überwiegend leider nicht praktiziert - ebenfalls nicht legaldefiniert und überdies in der Rechtsprechung nicht "gefestigt") als eine "Abmahnung" und liegt demnach allenfalls vor.

        Herr Liebwein kann - wenn er sich im Recht glaubt - gegen den FFL-Verein ohne Vorwarnung nun eine negative Feststellungsklage in München einreichen (wie es z.B. Herr Münz in DüDo getan hat).

        da er dieser Tage seinen Verleumdungs- und Beleidigungsbogen ueberspannt hat.

        Ich habe/mache mir dessen Aussagen auch nicht zueigen!

        Falls Herr Liebwein mit seinen Verleumdungen und Beleidigungen nicht aufhoert, haben wir ihm folgende Strafe angekuendigt: die Zahlung von DM 10.100,-- auf das Spendenkonto der Kampagne "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" -

        Womit Sie sich das Rechtsprobleme:

        a) Vertragstrafeversprechen zugunsten eines Dritten und
        b) wer ist die "Kampagne - Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" ?

        Nein, nein, natürlich genügt das Vertragsstrafeversprechen den üblichen Kriterien, die "Verpflichtung" erfolgt nicht ggü. Dritten, lediglich die Zahlungsmodalitäten wurden gesondert geregelt. Das ist unproblematisch.

        MfG Michael Horak.
        ...

        Schoene Gruesse aus Hamburg,

        ... und zurück.

        Günter Frhr. v. Gravenreuth

        1. Nein, das war jedenfalls keine Abmahnung: Zunächst einmal ist der Begriff "Abmahnung" nirgends legaldefiniert, sondern hat sich bis heute in der Praxis gehalten. Diese Praxis fusst auf diversen Gerichtsentscheidungen, wonach eine Abmahnung bestimmte Inhalte enthalten muss.

          Eine Abmahnung liegt damit schon deshalb nicht vor, weil keine gerichtlichen Schritte angedroht wurden (für Ihren Bezirk, vgl. nur OLG München WRP 1981, 601). Statt dessen wurde eine Abmahnung angedroht.

          Auslegungssache.
          Ich komme gerade nicht ins News-Netz. Soweit ich mich erinnere wurden nicht näher genannte weitere Schritte angedroht. Nach dieser Formulieren kann es auch eine EV sein.

          <lösch>

          Falls Herr Liebwein mit seinen Verleumdungen und Beleidigungen nicht aufhoert, haben wir ihm folgende Strafe angekuendigt: die Zahlung von DM 10.100,-- auf das Spendenkonto der Kampagne "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" -

          Womit Sie sich das Rechtsprobleme:

          a) Vertragstrafeversprechen zugunsten eines Dritten und
          b) wer ist die "Kampagne - Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" ?

          Nein, nein, natürlich genügt das Vertragsstrafeversprechen den üblichen Kriterien, die "Verpflichtung" erfolgt nicht ggü. Dritten, lediglich die Zahlungsmodalitäten wurden gesondert geregelt. Das ist unproblematisch.

          Der Text ist aber anders:
          "... Zahlung von DM 10.100,-- auf das Spendenkonto der Kampagne "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn".

          Nach diesem Text ist es eine Zahl an die (nicht näher umrissene) "Kampagne Gemeinsam gegen den Abmahnwahn" -also an einen Dritten.

          MfG
          Günter Frhr. v. Gravenreuth

  11. Und aufgemerkt:

    Hier kommet der König der Narretei
    der nicht begreifen mag
    daß auch andre leut sich ab und an erdreisten
    sich einen kleinen scherz zu leisten!

  12. Hi,

    [...]

    1. Es ist 11.10 Uhr und ich rechne mit einem NA in ca. 10 Minuten ;-)

    Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform

    Name                 : _Frhr.v.Gravenreuth___
                      Vorname              : _Günter_______________
                      Geburtsdatum         : _vorhanden____________
                      Geburtsort           : _schuldig_____________
                      Personalausweisnummer: _notariell beglaubigt_

    ist hiermit für den Zeitraum von

    [_]  6 Monaten
                              [_] 12 Monaten
                              [x] 24 Monaten
                              [_] unbefristet

    davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
                      Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
                      zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
                      für Merkbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von

    [_] einem Mensaessen vom Vortag
                              [_] drei Hartkeksen in löslichem Kaffee
                              [_] einer Kiste Schwarzbrot in Dosen
                              [_] einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
                                  sechswöchigen Sommerdürre
                              [x] einem Container erodiertem Sandstein
                                  (Streusandqualität)

    Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit dem Ablauf des

    [_] __.__.19__
                              [x] 15.06.2002
                              [_] der vollständigen Erosion der körperlichen
                                  Bestandteile der o.a. Lebensform

    und gilt, sofern die o.a. Lebensform durch das nachstehende
                      Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:

    [_] eine rote Plastiknase
                              [_] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
                                  zu tragen
                              [x] die Lebensform ist durch den Gesichtsausdruck
                                  zweifelsfrei als unbefristet merkbefreit zu
                                  erkennen.

    Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
                      Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
                      qualifiziert:

    [_] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
                                  Bundesautobahnen
                              [_] Garderobenständer und Regenschirmständer in
                                  Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
                                  Sterne
                              [_] Regelstab in Schwerwasserreaktoren
                              [x] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
                                  Wattenmeer
                              [_] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
                                  Gobi

    Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
                      öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
                      Ablauf der Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.

    Datum         Unterschrift  Dienstsiegel

    15.06.2000    ~unleserlich~ *KABONK*

    Stirnabdruck des Merkbefreiten

    *TSCHUMMMM*

    Diese Merkfreiung wurde elektronisch erstellt und ist deswegen
                      nicht unterschrieben.

    P.S.M.: Abmahnungen, Klagen etc. bitte an http://bundesamt.fuer.merk.befreiung.de/. Ich bin nur der Übermittler, und der wurde m.W. zuletzt im Mittelalter für den Inhalt der Nachricht verantwortlich gemacht.

    1. Sup!

      RIESEN ROTFL!

      "Bundesamt für Merkbefreiung" - endlich mal ein nützliches Amt!

      Ich werde gleich mal ein paar Leute merkbefreien lassen...

      Gruesse,

      <img src="http://outpost.purespace.de/mozilla.jpg" alt="">
      (Manchmal frage ich mich, wie oft mein Mozilla-Banner wohl auf der Teamone-Platte liegen wird, wenn die Grafiken mitgespeichert werden... kriege ich vielleicht ein eigenes Makro?)

      Bio