Hallo,
IMHO:
a) beanzustandene Inhalte oder zustimmende Bezugnahme +
b) Link auf diese Seite im eigenen HTML-Code= Haftung.
also greift folgendes z.b. für eine typische thematisch sortierte linkliste?
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Nach § 5 Abs. 3 TDG ist ein Diensteanbieter für fremde Inhalte, zu denen er lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich. Dem Diensteanbieter, der lediglich zu fremden Inhalten durchleitet, ohne auf sie Einfluss nehmen zu können, obliegt es nicht, für diese Inhalte einzutreten.
</quote>
als 'Dienst' sehe ich hier z.b. die zusammenstellung und pflege der liste. Ferner setzte ich voraus, daß die zielseite des links nicht in einem frame sondern in einem eigenen fenster erscheinen wird (_blank) so daß auch unbedraften zeitgenossen klar wird: Ich betrachte gerade externes material (=vermeidung des eindrucks, man wolle sich fremde inhalte zueigen machen). Ein entsprechender disclaimer ist ebenso in diesem szenario vorgesehen ("alle links verweisen auf _fremdmaterial_")
Mich würde einmal Ihre meinung zu diesem szenario interessieren. Durch eine konkrete aussage hierzu Ihrerseits könnten Sie hier einmal etwas wirklich produktives beitragen, bislang erschien es mir fast so, als werfen Sie lediglich phrasen in den raum.
Freundliche grüße,
Michael G. Beyer